(jogi) Eine erneute Wiederholung der Lehrprobe wird es für einen 42-Jährigen aus dem Landkreis Main-Spessart vorerst nicht geben. Der Mann, der in drei Anläufen versucht hatte, seine unbefristete Fahrlehrererlaubnis zu bekommen, war am 17. April und 14. Juli 2008 sowie am 28. Mai 2009 durch die Prüfung im theoretischen Unterricht gefallen – dreimal mit Note 5. Seine Klage gegen die Bewertung der dritten Prüfung hat das Verwaltungsgericht Würzburg jetzt abgewiesen.
Richter Dr. Erwin Dümig ließ die als Zeugen geladenen Prüfer bei der Verhandlung am Mittwochvormittag nacheinander in den Sitzungssaal 1 rufen. Die beiden Fahrlehrer, ein 48-Jähriger aus dem Landkreis Bamberg und ein 71-Jähriger aus Erlangen, sollten getrennt voneinander aussagen. Ihre Erinnerungen an die Prüfung aus dem Mai 2009 waren nahezu gleich – gleich schlecht.
So kritisierte der 48-Jährige, der Fahrlehrerbewerber habe bei der Lehrprobe ein „sinnvolles Zeitmanagement“ vermissen lassen. Die Gliederung, die der 42-Jährige den Prüfern vorgelegt hatte, sei auf einen 90-minütigen Unterricht ausgelegt gewesen – obwohl die Prüfung auf 45 Minuten begrenzt gewesen sei. Der Unterricht habe ohne eine „logische Zäsur“ geendet und sei kein „geschlossenes Ganzes“ gewesen. Der 71-jährige Prüfer bemängelte, dass der 42-Jährige bei der Lehrprobe „vieles durcheinandergebracht“ habe. So habe er zum Beispiel das Grün-Pfeil-Schild mit dem grünen Pfeil in der Ampel verwechselt und zweimal „falsche Angaben“ zu einem Verkehrszeichen gemacht. Ein weiterer negativer Aspekt war nach Angaben des Fahrlehrers, dass der Prüfling nicht versucht habe, alle Fahrschüler in den Unterricht einzubinden.
Der 42-Jährige, der mit seinem Anwalt in die Verhandlung gekommen war, winkte während der Ausführungen der Prüfer immer wieder ab und schüttelte den Kopf. Er hatte die Beurteilung seiner Lehrprobe schon am 2. Juni 2009 als „ungenügend und nicht nachvollziehbar“ zurückgewiesen. In diesem Schreiben erinnerte der Mann daran, dass er bereits im Besitz einer befristeten Fahrlehrererlaubnis sei – und dass von 2007 bis 2009 alle seine Fahrschüler ihre Führerscheinprüfung bestanden hätten.
Auf Ersuchen durch die Regierung von Oberbayern gaben die beiden Prüfer daraufhin ausführlich Auskunft über die Lehrprobe, so wie sie sie erlebt hatten. Auch der 42-Jährige bekam die Gelegenheit, seine Sicht der Dinge darzustellen. Die Regierung von Oberbayern wies seinen Widerspruch gegen den Bescheid des Prüfungsausschusses am 6. November 2009 zurück – unter anderem mit der Begründung, „der Bewerber habe in etwa 45 Minuten nachzuweisen, dass er in der Lage sei, Fahrschülern theoretischen Unterricht zu erteilen“.
Mit seiner Klage gegen diese Entscheidung hatte der 42-Jährige keinen Erfolg. Der Mann hatte eine „Neubewertung der Lehrprobe unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts“ gefordert oder alternativ eine Wiederholung der Lehrprobe. Dazu kann es nach dem Urteil des Würzburger Verwaltungsgerichts nun jedoch frühestens in fünf Jahren kommen – so wie es die Prüfungsordnung für Fahrlehrer vorsieht.