Nach dem Tierschutzgesetz sind Landwirte als Bewirtschafter von Wiesen verpflichtet, bei Mäharbeiten geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit der Tod oder die Verletzung von in der Fläche lebenden Tieren verhindert werden können. Das Vertreiben von Wild durch Geräusch, Geruch und Wild-Scheuchen ist bei erwachsenem Wild effektiv. Jungwild wie Hasen oder Rehkitzen aber fehlt der Fluchtinstinkt und Gelege von Bodenbrüter können natürlich ebenfalls nicht davon rennen. Diese müssen durch das Absuchen mit Hund und Treiberkette gefunden werden. Hierbei unterstützten seit vielen Jahren die örtlichen Jäger die Landwirte vor der Wiesenmahd.
Stetten