Mit einem solchen Urteil haben weder der 38-jährige Angeklagte noch sein Pflichtverteidiger gerechnet. Statt einer Geldstrafe verhängte Strafrichterin Maryam Neumann eine siebenmonatige Bewährungsstrafe gegen den bereits zweimal vorbestraften Mann. Zudem hat er 60 Sozialstunden abzuleisten und muss sich von seiner Fahrerlaubnis trennen. Eine neue darf er frühestens nach acht Monaten beantragen.
Gemünden