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Marktheidenfeld: Wonnemar-Verhandlung: Richterin gibt deutliche Hinweise, dass der Schiedsspruch zugunsten der Stadt Marktheidenfeld vom Juli 2022 gültig ist

Marktheidenfeld

Wonnemar-Verhandlung: Richterin gibt deutliche Hinweise, dass der Schiedsspruch zugunsten der Stadt Marktheidenfeld vom Juli 2022 gültig ist

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    Ende November konnte ein Urteil über das Freizeitbad Wonnemar fallen. Bis dahin haben die Stadt und der Insolvenzverwalter noch die Möglichkeit, sich außergerichtlich zu einigen.
    Ende November konnte ein Urteil über das Freizeitbad Wonnemar fallen. Bis dahin haben die Stadt und der Insolvenzverwalter noch die Möglichkeit, sich außergerichtlich zu einigen. Foto: Fabian Gebert

    Diesmal ist es gut gelaufen für die Stadt Marktheidenfeld. Gute zwei Stunden hat das Oberste Landesgericht in München über das Wonnemar beraten. Es gibt zwar noch kein Urteil, dafür aber deutliche Hinweise der Vorsitzenden Richterin Andrea Schmidt, die im Wesentlichen die Rechtsposition der Stadt bestätigen. "Wir sind zufrieden", sagt Anwalt Klaus Tappmeier, der die Stadt Marktheidenfeld in Sachen Wonnemar vertritt, nach der Verhandlung. Demnach kann sich die Stadt große Hoffnungen machen, dass der Schiedsspruch, der ihr im Juli 2022 das Bad zugesprochen hat, gültig bleibt. 

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