rechtenbach (yvv) "Ich verstehe es nicht. Zum einen will er Parkplätze, zum anderen ein Halteverbot." Zu Diskussionen führte in der Rechtenbacher Gemeinderatssitzung am Freitag der Antrag von Erich Hartung auf Ausweisung von zwei bis drei Anwohnerparkplätzen beziehungsweise Einrichtung eines Halteverbots am Wendehammer "In der Röder".
"Wenn wir dort ein Halteverbots-Schild aufstellen, dann müssen wir es bei jedem Wendehammer in Rechtenbach machen", meinte Klaus Bartel. Gegen die Ausweisung von Parkplätzen sprach sich Eberhard Staub aus. Parkplätze seien dort schlecht, immerhin sei ein Wendehammer dazu da, dass man wenden kann. "Und wenn Autos dort stehen, kommt man fast nicht mehr rum." Nach weiteren Gesprächen entschied man sich dafür, erstmal alles so zu belassen wie es ist, allerdings soll "die Sache beobachtet werden". Bürgermeister Helmut Geist wies außerdem kurz darauf hin, dass Hartung einen Einwand gegen den Bebauungsplan "Röder" gestellt habe. Am oben genannten Wendehammer soll bald gebaut werden: eine unterkellerte Garage, angrenzend zum Wendehammer.
Eine Grenzregelung muss im Baugebiet "Oberer Schlittenweg" durchgeführt werden, da Abweichungen von den Grundbucheinträgen bestehen. Die Grenzregelung wurde bereits in Angriff genommen, nun sollte der Gemeinderat darüber abstimmen. Da derzeit noch unklar ist, welche und wieviele Ratsmitglieder persönlich beteiligt sind, soll erst nachträglich abgestimmt werden.
Positives konnte Geist vom Brunnen berichten. Am Donnerstag fand ein Gespräch mit dem Wasserwirtschaftsamt statt. Nachdem mikrobiologische Untersuchungen durchgeführt wurden, steht nun fest: die Gemeinde Rechtenbach muss keine teure Ultrafiltrationsanlage kaufen. "Es sieht sehr gut aus. Es wurden keine mikrobiologischen Verunreinigungen festgestellt. Eine solche Anlage hätte uns mindestens 200 000 Euro zusätzlich gekostet", freute sich Geist. Nun soll das Aquadosil-Verfahren eingeleitet und der Hochbehälter saniert werden.
Ein Antrag der Sängerrunde lag dem Gemeinderat vor. Der gemischte Chor bat um einen Zuschuss in Höhe von 500 Euro, zumal der letzte Zuschuss schon einige Jahre zurückliege. Beschlossen wurde schließlich die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 250 Euro. Außerdem stellte der Gemeinderat den Sängern und Sängerinnen im nächsten Jahr noch einen Zuschuss in Aussicht.
Zurückgestellt war der Antrag des TSV Rechtenbach (behandelt in der März-Sitzung) auf Zuschuss zur Dachsanierung. Die Kosten der Sanierung des Flachdaches belaufen sich auf etwa 12 500 Euro. Damals wollte man abwarten, bis der Haushalt beschlossen ist. Am Freitag konnte der Antrag nun behandelt werden. Die Gemeinde gewährt dem TSV einen Zuschuss in Höhe von 2500 Euro.
Geändert wurde außerdem der Bauplan von Maria, Ilona und Manuela Bartel. Hier gibt es Änderungen an der Vorderseite des geplanten Hauses im Lärchenweg.
Klaus Bartel wollte wissen, ob das Baugebiet "Oberer Schlittenweg" schon abgenommen ist. "Die Leute bauen dort schon, aber haben wir auch eine Gewährleistung? Nicht, dass sich in fünf Jahren die Straße senkt und dann heißt es, das ist nur passiert, weil die Straße befahren wurde, noch ehe das Baugebiet abgenommen worden ist." Der Bürgermeister erklärte, es sei noch nicht abgenommen, zumal es noch nicht fertig sei.
Verwirrung stiftete Dirk Matreux mit einer Frage, die er im Auftrag eines Bürgers stellte: "Wie groß darf meine Baugrube sein, wenn ich jemand anderem daraus Erde zum Auffüllen geben will, ohne dass ich eine Genehmigung brauche?" Nach längerer Diskussion stand aber fest, dass weder Bürgermeister Geist noch VG-Vorsitzender Helmut Schwab darauf eine Antwort wussten.