Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit und des sehr niedrigen Wasserstands, den inzwischen viele Gewässer in Main-Spessart aufweisen, sah sich das Landratsamt gezwungen, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die das Entnehmen von Wasser untersagt aus allen Gewässern zweiter oder dritter Ordnung wie zum Beispiel der Aura, der Lohr, dem Gespringsbach oder den Seen. Die Verordnung gilt ab sofort bis einschließlich 30. September. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamts hervor. Dieser sind die folgenden Informationen entnommen.
Karlstadt