"Wenn ich nicht so eine Kämpferin wäre ….". Mehrfach benutzte die 67-jährige Angeklagte während der Verhandlung vor dem Amtsgericht Gemünden diesen Halbsatz und verhielt sich auch dementsprechend. Angeklagt war sie wegen Beleidigung, nutzte aber ihren Prozess, um sehr engagiert und wortgewaltig mit einigen Menschen, denen sie begegnet ist, abzurechnen. Dabei verdoppelte sich für sie am Ende beim Urteil die Geldstrafe im Vergleich zu der Summe des ursprünglichen Strafbefehls.
Gemünden