Familie H. hat aus dem Raum Gemünden überraschend geerbt – und Ärger. Jahrelang hatte sie sich um eine kranke Nachbarin gekümmert. Mit der Verschlechterung ihres Gesundheitszustands leistete auch die Familie zunehmend Dienste in Haus und Garten und im täglichen Leben. Als die Nachbarin starb, erwies sie ihre Dankbarkeit, indem sie die Nachbarsfamilie im Testament großzügig bedachte. Aber es gibt einen Miterben, und das Testament ist in Teilen unklar formuliert.
GEMÜNDEN