Die Gebührensatzung der Stadtbibliothek Karlstadt stammt aus dem Jahr 2013, die Nutzungssatzung sogar aus dem Jahr 1999. Beide entsprechen daher nicht mehr den Rechtsvorschriften und müssen neu erlassen werden. Das war Thema der jüngsten Stadtratssitzung in Karlstadt. Besitzerinnen und Besitzer der Ehrenamtskarte können davon profitieren.
"Wenn wir keine Satzung haben, wird es schwierig, wenn sich Bürger in der Bücherei nicht ordnungsgemäß verhalten", erklärte der Geschäftsführende Beamte Uli Heck. Gleichzeitig stellte er klar: Der Hauptgrund der Anpassung sei nicht die Erhöhung der Gebühren, sondern die Ermäßigungen im Zusammenhang mit der Ehrenamtskarte. Der Rat stimmte den neuen Satzungen einmütig zu.
Ärger mit der Ehrenamtskarte im Schwimmbad
Die Benutzungsgebühren betragen nach der neuen Satzung für Kinder und Jugendliche jährlich 6 Euro, halbjährlich 5 Euro und vierteljährlich 2,50 Euro. Für Erwachsene sind es jährlich 18 Euro, halbjährlich 9 Euro und vierteljährlich 5 Euro. Wer Anspruch auf eine Ermäßigung hat, zahlt jährlich 10 Euro, halbjährlich 5 Euro und vierteljährlich 3,50 Euro. Dazu zählen nicht nur Inhaberinnen und Inhaber einer Ehrenamtskarte, sondern auch Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrdienst- und Zivildienstleistende bis 27 Jahre, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Schwerbehinderte ab einem Grad von 50 Prozent.

Im Hallenbad Karlstadt gab es wohl Ärger mit der Ehrenamtskarte: Stadtrat Uwe Mehling (CSU) sei angesprochen worden, dass teils mehrere Zehnerkarten auf einmal mit einer Ehrenamtskarte gekauft würden. Aktuell ist wohl nicht nachprüfbar, ob diese Tickets auch vom Inhaber oder der Inhaberin der Ehrenamtskarte eingelöst werden. Mehling regte an, dass die Ehrenamtskarte in Zukunft bei jeder Nutzung des Schwimmbads vorgezeigt werden sollte. Der Bürgermeister nahm diesen Vorschlag auf.