"Zu den vielen guten Ideen, die schon gesammelt wurden, würde ich gerne eine beitragen, die bisher noch nicht beachtet wurde", schreibt Julian Lutz.
"Gemeinden können sich, nach der Bayerischen Bauordnung, eine Stellplatzsatzung geben. Diese legt fest, wie viele Stellplätze bei Bauvorhaben geschaffen werden müssen. So gibt es zum Beispiel eine konkrete Zahl an Pkw-Stellplätzen, die ein Supermarkt schaffen muss. Damit erklärt sich auch, dass es in Karlstadt fast nirgends Fahrradstellplätze gibt. Diese sind in der Karlstadter Stellplatzsatzung überhaupt nicht vorgesehen. Viele andere Gemeinden und Städte tun das aber (zum Beispiel Würzburg). In Nordrhein-Westfalen sind Fahrradstellplätze sogar Teil der Bauordnung geworden. Diese basiert auf der gut durchdachten Mustersatzung der 'Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW'. Diese könnte auch in Karlstadt 1 : 1 übernommen werden, oder man geht noch darüber hinaus. Wenn für die Fahrradstellplätze die nötigen Pkw-Stellplätze reduziert werden, dann profitieren auch die Bauherren davon. Sie bräuchten weniger Fläche und könnten flexibler planen. Die Stellplatzsatzung zu ändern ist eine kostenlose und dauerhafte Lösung die sich einfach umsetzen lässt. Wir müssen es bloß tun."