Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs aufgrund Fahruntüchtigkeit musste sich ein 22-jähriger Mann am Mittwoch vor dem Amtsgericht Gemünden verantworten; gegen einen entsprechenden Strafbefehl hatte er Einspruch eingelegt. Da einige Widersprüche nicht geklärt werden konnten, stellte Richterin Maryam Neumann das Verfahren gegen eine Geldauflage in Höhe von 800 Euro ein.
Gemünden