Teuer zu stehen kam einen 25-jährigen Metallbauer aus Baden-Württemberg, dass er nach einem Barbesuch im Juni 2009 anderen Leuten „ein paar auf die Nase“ gab. Strafrichter Matthias Wienand verurteilte ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen zu 70 Tagessätzen (insgesamt 2100 Euro) Geldstrafe.
Nicht wenig Bier und Wodka hatte der Anklagte an jenem Tag im Juni zusammen mit einem Bekannten getrunken. Deshalb wusste er nicht mehr alles, aber genug für ein Geständnis. Zu zweit seien sie ganz normal in die Bar gegangen und hätten sich mit ein paar Frauen unterhalten. Weil sein Bekannter überraschend ausflippte und dabei ein Glas auf dem Boden zerschmetterte, warf sie der Wirt hinaus.
Seine Getränke nicht zu bezahlen sei asozial, warf ihnen draußen daraufhin eine der Frauen vor. „Ich schlage keine Frauen“, ließ sie der Angeklagte daraufhin wissen, schlug sie laut Anklage aber kurz darauf auf die Nase. Ob das ein Schlag war, ist fraglich, er habe ihr den Mund zuhalten wollen, meint er vor Gericht. Die 21-jährige sagt als Zeugin, er habe sie vielleicht nur wegdrücken wollen, und dass die Nase nicht lange weh tat und auch nicht dick wurde.
Als zwei zufällig vorbei kommende Freunde die Situation schlichten wollte, schlug der 25-Jährige allerdings richtig zu. Von einer „Faust aus dem nichts“ spricht der getroffene 27-Jährige im Zeugenstand, und dass vorher der Satz „braucht ihr ein paar aufs Maul“ gefallen war.
Entschuldigung akzeptiert
Dem Mann tat in Folge des Schlags seine Nase länger weh, einige Tage konnte er nur eingeschränkt atmen. Zum Arzt ging er allerdings nicht. Die Entschuldigung des Angeklagten im Gerichtssaal nimmt der 27-Jährige an, an einem Schmerzensgeld hat er kein Interesse.
Vergeblich versucht der Verteidiger, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Darauf lässt sich Richter Matthias Wienand wegen drei Einträgen im Bundeszentralregister – Verkehrsdelikte und Diebstahl – und weil es ein Faustschlag „von Null auf 100“ war, nicht ein.
Der Staatsanwalt fügt hinzu, der Angeklagte könne froh sein, das er nicht in Würzburg vor Gericht stehe. Dort gebe es Richter, die bei Schlägen unter Alkoholeinfluss grundsätzlich Gefängnis (Freiheitsstrafen ohne Bewährung) verhängten.
Anklage fordert 80 Tagessätze
„Eine Hand hat im Gesicht eines anderen nichts verloren“, sagt der Staatsanwalt in seinem Plädoyer zum Vorfall mit der jungen Frau. Einen anderen auf die Nase zu hauen gehe schon gar nicht. Die Einsicht und Reue nimmt er dem Angeklagten ab und beantragt als Gesamtstrafe 80 Tagessätze.
Die geringen Tatfolgen stellt der Verteidiger heraus, und dass er schon Einstellungen bei massiveren Körperverletzung erlebt habe. Um bei der Frau zu einer Körperverletzung zu kommen, müsse man „Erbsen zählen“, den Faustschlag auf die Nase solle man nicht zu hoch hängen.
„Nochmal passiert mir so etwas nicht“, sagt der Angeklagte in seinem letzten Wort. Er entschuldigt sich ein weiteres Mal.
Das Urteil von Richter Matthias Wienand ist mit 70 Tagessätzen zu 30 Euro näher an der Forderung des Staatsanwalts. Der 25-jährige darf die Summe in 100-Euro-Raten abstottern, als Verurteilter muss er zudem die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen tragen.
Auch wenn die Folgen der Schläge nicht so erheblich waren, die Aggression ging in beiden Fällen vom Angeklagten aus, begründet Wienand sein Urteil. Schuldeinsicht und Reue sei zwar zu erkennen, die Entschuldigung im Gerichtssaal komme aber recht spät. Erst recht könnte die offene Getränkezeche über 12,70 Euro in der Bar längst bezahlt sein.
Abgetrenntes Verfahren
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Bekannte des 25-jährigen wird sich in einem abgetrennten Verfahren vor Gericht verantworten müssen. Unter anderem floh er damals vor der Polizei, beschimpfte und beleidigte die Beamten und trat auf der Wache nach ihnen