Ein Schmuckstück war die ehemalige Weihermühle am Arnsteiner Badesee für lange Jahre wirklich nicht. Eigentlich recht idyllisch am Seitenarm der Wern gelegen und in allernächster Lage zur Freizeitanlage gammelte das Anwesen regelrecht vor sich hin. Jetzt will es die Besitzerin umbauen, sanieren und künftig als Haus mit drei Ferienwohnungen nutzen.
Damit rannte sie bei den Mitgliedern des Arnsteiner Bauausschusses offene Türen ein. Diese sahen in der Maßnahme nicht nur eine optische Aufwertung des Umfeldes, sie begrüßten auch die Schaffung von Ferienplätzen, zumal sich in unmittelbarer Nähe auch der neu eingerichtete Wohnmobilstellplatz befindet.
Ebenso positiv wurde der Antrag der Bäckerei Altenhöfer auf Außenbestuhlung vor seinem Geschäft aufgenommen. Der Inhaber möchte dort zwei Tische und sechs Stühle für Gäste bereitstellen. Trotz der an sich engen Gasse bleibt für den Fußgängerweg ein Durchgang von zwei Metern – vorgeschrieben sind mindestens 1,50 Meter.
In Binsfeld soll im Außenbereich im Überschwemmungsgebiet eine Maschinenhalle errichtet werden. Gegen das privilegierte Vorhaben hatte der Bauausschuss keine Einwände. Mögliche Probleme mit dem Wasserrecht muss das Landratsamt abklären.
Im Bücholder Seeweg wird eine Gerätehalle abgerissen und neu aufgebaut, und im Edgar-Michael-Wenz-Ring entsteht ein Einfamilienhaus. Bewilligt wurde auch der Bauantrag der Arnsteiner Bürger-Energie Genossenschaft auf Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage auf dem Gelände der Kläranlage zwischen Halsheim und Müdesheim. Wie bereits berichtet, entsteht hier wegen bevorstehender Gesetzesänderungen ein Zeitdruck für die Erbauer. Bürgermeisterin Anna Stolz betonte, dass dieser Bauantrag noch keinen Vertragsabschluss für die Errichtung der Anlage auf dem städtischen Gebiet darstelle. Darüber werde noch gesondert beraten und beschlossen.
Diskussionsbedarf gab es wegen einer Voranfrage bezüglich einer möglichen Bebauung des Grundstücks Edgar-Michael-Wenz-Ring 25. Dort will der Interessent ein Flachdach für sein Gebäude. Dieses entspricht aber nicht dem gültigen Bebauungsplan. Weil aber das benachbarte Anwesen ein Pultdach mit 3,5 Prozent Dachneigung ebenfalls beinahe ein Flachdach ist und man generell ein vielfältiges Bauen ermöglichen will, wurde hierfür eine Befreiung ausgesprochen. Die Bürgermeisterin betonte, dies sei als eine Ausnahmeregelung auf diesen einen Fall beschränkt.