Ab Montag 25. Januar gilt an sämtlichen Wertstoffhöfen im Landkreis sowie der Kreismülldeponie eine FFP2-Masken-Pflicht für alle Anlieferer von Abfällen. Das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat eine entsprechende Empfehlung herausgegeben, teilt das Landratsamt zum Hintergrund dieser Maßnahme im Kampf gegen die Corona-Pandemie mit.
Karlstadt