Gemünden (CK) Wegen Körperverletzung in zwei Fällen verurteilte das Amtsgericht einen 25-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Zugetragen hatte sich der Vorfall auf einer Alm-Party 2003 in Schwebenried.
Völlig grundlos, so die Anklage, sei der 25-Jährige auf einen 26-jährigen Monteur losgegangen und habe ihm mit Zeige- und Mittelfinger in die Augen gestochen, so dass dieser eine Weile nichts habe sehen können. Eine Stunde später hätten sich die Kontrahenten wieder getroffen. Dabei habe der Geschädigte "unschöne" Worte an den Angeklagten gerichtet. Der habe ihm einen Schlag versetzt, so dass er auf dem Hintern gelandet sei. Als der 26-Jährige auf den Angreifer habe losgehen wollen, habe sich ein Dritter eingemischt und den Monteur ein drittes Mal niedergeschlagen. Das Verfahren gegen den zweiten Angreifer wurde inzwischen gegen eine hohe Geldauflage eingestellt.
Vor Gericht versuchte sich der Angeklagte zuerst herauszureden. Er habe sich von einer Gruppe um den Geschädigten bedroht gefühlt und vor Schreck zugeschlagen. Keinesfalls habe er beabsichtigt, sein Gegenüber in die Augen zu treffen. Beim zweiten Mal habe ihm der Geschädigte mit seinen Freunden gedroht und "um der Sache aus dem Weg zu gehen", habe er ihn weggeschubst und abermals nur "aus Versehen" im Gesicht getroffen.
Diese Erklärungen wollte Richter Volker Büchs nicht glauben und drohte dem Angeklagten damit, ihn zu einem Gerichtsmediziner zu schicken. Damit wolle er klären, ob es denn möglich sei, jemanden mit der flachen Hand zu schlagen und ihn dabei mit zwei Fingern direkt in den Augen zu treffen. Nach einer kurzen "Denkpause" gab der Angeklagte zumindest zu, "gezielt gestochen" zu haben. Allerdings habe ihm die ganze Sache später "furchtbar" Leid getan. Er habe sich deswegen zwischen den beiden Vorfällen beim Geschädigten im Sanitätszelt entschuldigt, sagte der Angeklagte.
Dass diese Entschuldigung viel wert sei, daran zweifelte die Staatsanwältin, da er danach wieder zugeschlagen und sich im Gerichtssaal erneut bei dem 26-Jährigen entschuldigt habe. Dieser schilderte sehr glaubwürdig die Angelegenheit wie sie in der Anklage stand.
Richter Büchs verurteilte den bereits einschlägig vorbestraften Angeklagten schließlich zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen und 500 Euro Schmerzensgeld an den Geschädigten zahlen.