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Retzstadt: Förderantrag für Bewässerungskonzept beschlossen

Retzstadt

Förderantrag für Bewässerungskonzept beschlossen

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    Diesen Parkplatz will der Retzstadter Winzerverein während der Weinlese  als Verladeplatz für die Trauben zum Transport nach Repperndorf benutzen.
    Diesen Parkplatz will der Retzstadter Winzerverein während der Weinlese als Verladeplatz für die Trauben zum Transport nach Repperndorf benutzen. Foto: Ernst Schneider

    Einstimmig beschloss der Gemeinderat Retzstadt auch im Jahr 2021 den Sportbetrieb der DJK Retzstadt finanziell unterstützen. Für das Haushaltsjahr wird sich der Betrag auf 1429,87 Euro belaufen.

    Bürgermeister Karl Gerhard erläuterte hierzu, dass die Sportförderung des Freistaates Bayern als Vereinspauschale jeweils für das laufende Kalenderjahr erfolge und sich die Gemeinde dieser Berechnungsgrundlage angeschlossen habe. Aus den jeweiligen Vereinsdaten in unterschiedlicher Gewichtung errechne sich die Summe der sogenannten Mitgliedereinheiten, nach denen wiederum die Förderung berechnet würde. Im Falle der Gemeinde Retzstadt seien dies in Anlehnung an die Landkreisförderung ebenfalls 0,13 Euro je Mitgliedereinheit. Bei den für die DJK Retzstadt feststehenden 10 999 Mitgliedereinheiten errechnet sich somit die vorgenannte Fördersumme.

    Ferienbetreuung für Schülerinnen und Schüler

    Auch im Jahr 2022 wird es in Retzstadt eine Ferienbetreuung für Schülerinnen und Schüler geben. Ohne Gegenstimmen beschloss das Ratsgremium, jeweils für die zweite Osterferienwoche sowie für die sechste Sommerferienwoche, eine Ferienbetreuung für die Dauer einer Woche durch die Arbeiterwohlfahrt durchführen zu lassen. Voraussetzung dafür sind allerdings mindestens zehn Kinder je Betreuungswoche.

    Der Elternbeitrag hierfür beträgt bei einer Fünftagewoche pro Kind wie im letzten Jahr 80 Euro und bei einer Viertagewoche 64 Euro. In diesem Preis sind laut Arbeiterwohlfahrt Getränke, Snacks und ein warmes Mittagessen enthalten.

    Bewässerungskonzept zur Erhaltung der Kulturlandschaft

    Der Bürgermeister und sein Ratsgremium zeigten sich überzeugt, dass aufgrund des Klimawandels, zur Erhaltung der Kulturlandschaft, insbesondere in Bezug auf den Weinbau, in Zukunft ein Bewässerungsbedarf erforderlich wird.

    Einstimmig beschlossen die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte daher, auf der Basis des Entwurfes des Ingenieurbüros Röschert, für das vorgesehene Bewässerungskonzept einen Förderantrag beim Wasserwirtschaftsamt einzureichen.

    Bürgermeister Karl Gerhard erläuterte, dass die durch das Bewässerungskonzept entstehenden Bruttobaukosten auf rund 71 400 Euro geschätzt wurden. Diese Kosten werden durch das Wasserwirtschaftsamt zu 75 Prozent gefördert. Voraussetzung für eine solche Förderung ist allerdings die bereits durch das Ingenieurbüro Röschert erstellte Projektskizze über ein Bewässerungskonzept, das zusammen mit dem Förderantrag beim Wasserwirtschaftsamt eingereicht werden muss.

    Bei Berücksichtigung der 75-prozentigen Förderung würde sich für die Gemeinde der Eigenanteil auf 18 000 Euro belaufen. Außerdem informierte Bürgermeister Gerhard, dass der Retztadter Weinbauverein eine Kostenbeteiligung in Höhe von 5000 Euro zugesichert habe.

    Vorübergehender Container-Verladeplatz genehmigt

    Wie schon im vergangenen Jahr, werden auch in diesem Jahr die Trauben der Retzstadter Winzer wieder direkt in Repperndorf bei der "Winzergemeinschaft Franken e.G." ausgepresst. Aus diesem Grunde hat der Weinbauverein Retzstadt den Antrag gestellt, den Parkplatz bei der Firma Blatterspiel als Verladeplatz der zum Transport benötigten Container nutzen zu dürfen. Ohne Gegenstimmen genehmigte dies der Rat.

    Zum Abschluss des öffentlichen Sitzungsteils hatte das Ratsgremium noch über einen Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Hauptstraße (ohne Nummer), Flurnummer 353 und 354 zu entscheiden. Trotz der nicht gesicherten Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung stimmte der Gemeinderat unter der Voraussetzung dem Bauvorhaben zu, dass eine gesicherte Erschließung für Wasser und Kanal hergestellt werden kann und vom Bauherrn die dadurch entstehenden Kosten getragen werden. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, entsprechende Sondervereinbarungen mit dem Bauherrn abzuschließen. Wegen der Nähe zum Festplatz sind immissionsschutzrechtliche Belange sind durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.

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