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Frammersbach: Frammersbach tritt Energie-Regionalwerk bei

Frammersbach

Frammersbach tritt Energie-Regionalwerk bei

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    Das Regionalwerk Main-Spessart GmbH soll die Energiewende im Landkreis fördern. Die Kommunen haben die Möglichkeit, sich daran zu beteiligen. Der Marktgemeinderat Frammersbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montagabend im Rathaus ausnahmslos der Gründung und dem Beitritt zugestimmt, wie Bürgermeister Christian Holzemer mitteilt.

    Die Informationen zur Sitzung hat Holzemer der Redaktion zur Verfügung gestellt. Demnach sieht es das Ratsgremium positiv, dass dieser Schritt vollzogen ist. Frammersbach gehört zu den ersten Gemeinden, die diese Entscheidung getroffen haben, bestätigte der Bürgermeister.

    Zu den Aufgaben des Regionalwerks werden Konzeption, Planung und Erstellung von Anlagen zur Erzeugung, Verteilung und Speicherung der erzeugten regenerativen Energien, der Betrieb von und die Beteiligung an solchen Anlagen sowie die Vermarktung der in den Anlagen erzeugten Energie gehören. Diese Aufgaben soll das Regionalwerk durch Gründung von Projektgesellschaften erfüllen, an die einzelne oder mehrere Vorhaben übertragen werden und an denen sich Kommunen, Energieversorgungsunternehmen, Bürgergenossenschaften, regionale Unternehmen und das Regionalwerk selbst beteiligen können.

    Bürgerbeteiligung möglich

    Der Vorteil dieses Modells, so die Unterlagen, liege darin, dass Kommunen ohne eigenes Flächenpotenzial über eine Beteiligung an Erneuerbare-Energien-Projekten im Landkreis finanziell profitieren können. Das Regionalwerk biete die Chance, eine verbraucherfreundliche und bezahlbare Energieversorgung für die Bevölkerung und Wirtschaft zu gewährleisten. Durch die Beteiligungsmöglichkeit von Bürgerinnen und Bürgern an den Projekten erhoffen sich die Initiatoren, dass die Bevölkerung dem Regionalwerk positiv gegenübersteht. Der GmbH sollen Städte und Gemeinden des Landkreises Main-Spessart angehören.

    Mit im Boot sein sollen sechs der im Landkreis Main-Spessart aktiven Energieversorgungsunternehmen (EVUs): Das sind die Energieversorgung Gemünden GmbH, Rhönenergie Erneuerbare GmbH, ÜZ Natur Holding GmbH & Co. KG, Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG, Bayernwerk AG und City-USE GmbH & Co. KG. Sie unterstützen – so der Plan – das Regionalwerk mit ihrem Know-how und beraten. Der Landkreis Main-Spessart unterstützt demnach die kommunale Zusammenarbeit und fördert die Stärkung des Landkreises als Wirtschaftsstandort sowie den Aufbau einer nachhaltigen, regenerativen und regionalen Energieversorgung.

    Auch der Landkreis nimmt teil

    Die Städte und Gemeinden beteiligen sich nach den Informationen in der Sitzung paritätisch mit zusammen 59 Prozent am Stammkapital. Für die EVUs sind 26 Prozent vorgesehen. Der Landkreis Main-Spessart beteiligt sich demnach mit 15 Prozent. Als Organe der Gesellschaft sind vorgesehen: Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung.

    Das Stammkapital beträgt laut Unterlagen 25.000 Euro, wobei sich die zu leistende Einlage an der Höhe der Geschäftsanteile orientiert. Sofern sich alle 40 Kommunen des Landkreises Main-Spessart gemeinsam mit 59 Prozent am Stammkapital beteiligen, würde die von jeder Kommune einmalig zu leistende Stammeinlage 368,75 Euro betragen bei einer Anteilshöhe von rund 1,48 Prozent.

    Darüber hinaus haben die Gesellschafter in den ersten zehn Jahren nach Gründung im Verhältnis ihrer Beteiligung an der Gesellschaft jährlich eine Zuzahlung in die Kapitalrücklage zur Finanzierung der Anfangsverluste zu tragen. Diese ist auf 400.000 Euro pro Jahr begrenzt. Pro Stadt oder Gemeinde wären das, wenn alle mitmachen, maximal rund 4800 Euro.

    Der Marktgemeinderat stimmte der Gründung der Regionalwerk Main-Spessart GmbH zu und beschloss, dieser durch Übernahme von Geschäftsanteilen in Höhe von bis zu zwei Prozent beizutreten. Die endgültige Höhe der Geschäftsanteile ergibt sich aus der Anzahl der beteiligten Kommunen. Über die Planung von Windenergie- und Photovoltaikanlagen auf Freiflächen im kommunalen Eigentum informiere die Gemeinde die GmbH und bietet dieser die Pacht der Flächen an. Nur wenn vom Regionalwerk keine Entscheidung gefällt wird, soll die Fläche Dritten zur Verfügung gestellt werden. Für die Planung von Anlagen auf Freiflächen, die sich im Besitz mehrerer privater Eigentümer befinden, strebt die Gemeinde ein Flächenpoolingverfahren unter Federführung der Regionalwerk GmbH an.

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