Weil die Bademöglichkeit im Karlstadter Freibad im vergangenen Jahr wegen Corona eingeschränkt war, können die Inhaber von Verbundkarten (fürs Hallen- und Freibad) eine Rückzahlung beantragen. Erstattet werden in der Regel zwei Drittel des Kartenpreises. Bei den Jahreskarten fürs Hallenbad beträgt die Ermäßigung lediglich 50 Prozent.
Karlstadt