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MAIN-SPESSART: Füße auf Asphalt verbrannt: Strafe für Bauleiter

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Füße auf Asphalt verbrannt: Strafe für Bauleiter

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    Im heißen Sommer barfuß zu laufen kann ein Genuss sein. Doch dieser war Mitte August 2012 für einen damals 13-jährigen Schüler schlagartig vorbei, nachdem er so über einen frisch asphaltierten Gehweg gegangen war. Er hatte sich die Füße verbrannt. Dass es weder eine Absperrung noch ein Warnschild gab, brachte dem verantwortlichen Bauleiter vor dem Amtsgericht Gemünden eine Geldstrafe von 1200 Euro ein.

    Dass sich der Jugendliche die Füße verbrannte, kann sich der 43-jährige Fernmeldehandwerker nicht erklären. Nachdem in einem Lohrer Stadtteil Kabel für DSL-Anschlüsse verlegt worden seien, habe seine Firma am 17. August bis etwa 10.30 eine neue Asphalttragschicht eingebaut. Wie sonst auch sei diese mit Wasser abgekühlt worden. Als er und seine Kollegen die Baustelle um 11 Uhr verließen, sei der frische Asphalt nicht heißer gewesen als der ältere daneben. Das sei mittels „Handprobe“ ermittelt worden. Auf Nachfrage seines Anwalts erklärte er, dass es damals ein heißer Sommertag war, das Außenthermometer im Auto habe 40 Grad Celsius angezeigt.

    „Es war warm und ich ging barfuß mit meinem Cousin zu meiner Tante“, erinnerte sich der geschädigte Schüler. Nach etwa 20 Metern auf dem Gehweg sei er in die frische Stelle reingetreten, die ihm vorher nicht aufgefallen war. „Erst war es angenehm warm, dann tat es auf einmal richtig weh“, schildert er dem Richter seine Eindrücke. Zwei Meter weiter habe er sich deshalb hingesetzt. Die Tante habe ihm dann später bei ihr Zuhause die Füße kalt abgebraust.

    Als die Schmerzen nicht nachließen, fuhr ihn sein Vater ins Krankenhaus. Diagnose: Verbrennungen ersten bis zweiten Grades beider Fußsohlen mit kleinflächiger Blasenbildung und Teeranhaftungen. Erst nachdem er Schmerzmittel bekommen hatte, konnten die Ärzte die laut seiner Mutter auffällig schwarzen Füße mit Babyöl säubern. Vier Tage musste er für die Schmerztherapie mit Infusionen im Krankenhaus bleiben, erst nach drei Wochen konnte er wieder halbwegs normal laufen.

    „Unmittelbar nach der frisch asphaltieren Fläche musste sich der Geschädigte wegen starker Schmerzen hinsetzen. Das deckt sich nicht mit ihren Angaben, 'ich habe vorher alles perfekt abgekühlt'“, hält Richter Alexander Milkau dem Angeklagten vor. Auch sei es selbst im Hochsommer sehr unwahrscheinlich, dass die Sonne eine Straße derart aufheize, dass man nach 40 Metern barfuß Brandblasen an den Füßen habe und stationär mit schwersten Schmerzmitteln behandelt werden müsse. Der Richter riet ihm dringend dazu, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück zu nehmen. Sollte eine umfangreichen Beweisaufnahme samt teurer Gutachten den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung bestätigen, werde die Strafe im Urteil auf jeden Fall härter ausfallen.

    Auf die Argumentation des Anwalts, bei über 40 Grad Celsius auf der Straßenoberfläche verbrenne man sich immer die Füße und die Sonne habe die frisch asphaltierte Stelle nach dem Abkühlen mit Wasser wieder aufgeheizt, der Schüler sei schließlich über eine Stunde später drüber gelaufen, ging Richter Milkau nicht ein. Er hielt dagegen, dass der darunter liegende Asphalt nachgeheizt habe. Laut dem Angeschuldigten war die frische Schicht etwa zehn Zentimeter dick. Er habe selbst schon am Bau gearbeitet, sagte der Richter, und wisse, dass frischer Asphalt an heißen Sommertagen nur sehr langsam abkühle.

    Nach einer Beratung in einer Pause mit dem Anwalt zog der Angeschuldigte seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Das Risiko einer härteren Strafe schien offensichtlich zu hoch. Damit ist die Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 40 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung rechtskräftig.

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