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Marktheidenfeld: FW-Antrag zur Sanierung des Schulstandortes Marktheidenfeld

Marktheidenfeld

FW-Antrag zur Sanierung des Schulstandortes Marktheidenfeld

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    FW-Antrag zur Sanierung des Schulstandortes Marktheidenfeld
    FW-Antrag zur Sanierung des Schulstandortes Marktheidenfeld

    Mit einem Antrag an den Kreistag greift die Fraktion der Freien Wähler das Thema vorgesehener Neubau beziehungsweise Sanierung von Main-Spessarthalle, Gymnasium und Realschule in Marktheidenfeld auf. Darin wird Landrätin Sabine Sitter gebeten, "rechtzeitig vor den kommenden Haushaltsberatungen, dem Kreistag Unterlagen zur Beratung und Entscheidung vorzulegen". In dem von Fraktionssprecherin Brigitte Riedmann unterzeichneten Papier heißt es: "Die Fraktion der Freien Wähler ist der Meinung, dass es in Marktheidenfeld störungsfreier laufen muss."

    Der Antrag umfasst drei Punkte:  Punkt 1: Einen auf Grundlage der personellen und finanziellen Situation des Landkreises realistischen Zeitplan für die Sanierung bzw. den Neubau der Main-Spessarthalle sowie des Realschul- und Gymnasiumgebäudes vorzulegen. Punkt 2: Diese Vorlage muss zwingend zwischen Hochbauabteilung und Kämmerei abgestimmt sein. Punkt 3: Das Ergebnis der Beratung durch den Kreistag ist in den Haushaltsplan einzuarbeiten.

    Es sei nicht zielführend, so die Fraktion der Freien Wähler, "Anträge zu stellen, welche sowohl die Finanzlage des Landkreises, wie auch  die personelle Leistungsfähigkeit der Hochbauabteilung außeracht lassen". Man verkenne keineswegs die Notwendigkeit dieser Maßnahmen, zumal sie schon seit Jahren auf der Agenda stünden, doch seien die Freien Wähler der Meinung, dass es wenig bringe, Anträge und Forderungen zu stellen, die vor allem vom zeitlichen Ablauf nicht oder kaum umsetzbar seien.

    Weiter heißt es: "In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die noch laufende und bekanntermaßen ins Stocken geratene Schulbaumaßnahme in Gemünden. Die dort gemachten Fehler dürfen sich nicht wiederholen. Bevor wir ein neues Großprojekt beginnen, muss der endgültige Abschluss der Maßnahme in Gemünden feststehen."

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