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Lohr: Geldstrafe: Frau wollte Abschiebung ihres Verlobten nach Afghanistan verhindern

Lohr

Geldstrafe: Frau wollte Abschiebung ihres Verlobten nach Afghanistan verhindern

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    Das Amtsgericht in Gemünden.
    Das Amtsgericht in Gemünden. Foto: Michael Mahr

    Zu Vorgesprächen war man bereits beim Standesamt. Doch dann beendete die Polizei die Beziehung zwischen einem Asylbewerber aus Afghanistan und einer 35-jährigen Zahnarzthelferin aus Lohr: Am 7. Januar dieses Jahres kamen die Beamten, den elf Jahre jüngeren Mann abzuholen. Der Asylbewerber sollte abgeschoben und noch am gleichen Abend von München nach Kabul geflogen werden. Weil die Frau dies laut Anklage zu verhindern versucht hatte - erst in ihrer Wohnung und nach der Flucht des Verlobten auch noch in der Wohnung ihrer Mutter in Lohr - stand die Frau nun in Gemünden vor Gericht.

    Liebe war zwar der Auslöser, ist aber kein Delikt. Daher waren - zunächst in einem Strafbefehl - Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Gefangenbefreiung aufgelistet und eine Geldstrafe von 7200 Euro  (180 Tagessätze zu 40 Euro) festgesetzt worden. Dagegen hatte die Frau Einspruch eingelegt.

    Kein Eintrag im Führungszeugnis

    Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft und die Geldstrafe hat das Amtsgericht Gemünden jetzt nach mündlicher Verhandlung deutlich reduziert: auf 2000 Euro für - jetzt nur noch - Körperverletzung und Widerstand. Statt der vom Staatsanwalt geforderten 180 Tagessätze hat das Gericht nur 80 (zu je 25 Euro) festgesetzt, um der Angeklagten einen Eintrag im Bundeszentralregister zu ersparen. Denn Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen werden nicht ins Führungszeugnis aufgenommen. Man gehe davon aus, sagte die Richterin, dass die Frau zum ersten und letzten Mal auf der Anklagebank saß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Laut Anklage war dem Verlobten (23) zunächst die Flucht aus der Wohnung gelungen. Da die Frau den Abschiebungsbeschluss sehen wollte, war ein Polizeibeamter mit den Papieren beschäftigt. Diese Chance nutzte der Afghane zur Flucht. Zudem soll die Frau ihm einen Vorsprung verschafft haben, indem sie sich dem anderen Polizeibeamten in den Weg stellte. Später nahm sie über Handy mit dem Flüchtigen Kontakt auf, las ihn in der Stadt mit ihrem Auto auf brachte ihn zur Wohnung der Mutter.  Dorthin fuhren einige Zeit später auch Polizeibeamte - vorsichtshalber mit Verstärkung. In der Wohnung wurde der Mann gefesselt und dann zum Streifenwagen getragen - was die Frau mit Schlägen und Fußtritten zu verhindern versucht haben soll.  

    Sie habe sich, so ließ sie ihren Verteidiger vortragen, wenigstens noch von ihrem Verlobten verabschieden wollen und weil das nicht möglich war, die Kontrolle über sich verloren. Rechtsanwalt  Yunus Ziyal (Nürnberg) begründete,  warum sie die Details nicht selbst schilderte: Die Angeklagte sei psychisch und emotional immer noch nicht in der Lage,  sich zu dem Geschehen von damals zu äußern.

    Dass sie dem damaligen Verlobten die Flucht aus ihrer Wohnung ermöglichen wollte, treffe nicht zu, so ihr Anwalt: Vielleicht habe sie dem Polizeibeamten im Weg gestanden, aber nicht vorsätzlich. Zu Schlägen und Tritten am zweiten Tatort sagte er für seine Mandantin: Daran könne sie sich nicht erinnern. Wenn es so gewesen sei, tue es ihr leid und sie entschuldige sich bei den Beamten, die etwas "abbekommen" hätten.

    Richterin: "Keine Gefangenenbefreiung"

    Das Gericht ging von einer extremen Ausnahmesituation zur Tatzeit aus - mit erheblichen, immer noch andauernden Folgen für die Frau: Sie hatte die Abschiebung kurz vor dem Start in ein gemeinsames Leben und das Abführen des Mannes in Handfesseln als so schlimm empfunden, dass sie danach ihren Beruf und auch keinen weiteren mehr ausüben konnte. Sie war suizidgefährdet und befindet sich derzeit in psychiatrischer Behandlung.

    Zur Flucht des Afghanen aus ihrer Wohnung stellte das Gericht fest, dass hier aus einem Schutz-Reflex heraus sicher Fehler gemacht wurden, aber es sei mehr ein "Kuddelmuddel" gewesen und keine Gefangenbefreiung.

    Einige Monate nach dem Zwischenfall war die Frau nach Kabul geflogen und hatte ihren Verlobten dort geheiratet. Die Abschiebung hätte, da die Hochzeit in Deutschland kurz bevorstand, nicht erfolgen dürfen, kritisierte ihr Anwalt an die Adresse der Ausländer-Behörden. Vollzogen worden sei sie letztlich, weil die Behörden dem Paar die Heiratsabsicht nicht geglaubt hatten. Jetzt sei es nur eine Frage der Zeit, bis der Ehemann der Mandantin im Rahmen des sogenannten Ehegatten-Nachzugs  wieder einreisen kann.

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