Gemünden (CK) Wegen fahrlässiger Tötung musste sich ein 27-jähriger aus dem mittelfränkischen Raum vor dem Amtsgericht Gemünden verantworten.
Am 28. März vergangenen Jahres war es in Frammersbach zu einem tragischen Unfall gekommen. Der Angeklagte war gegen 615 Uhr unterwegs von einer Party nach Hause. In der Herbertshainer Straße war er statt der erlaubten 50 Stundenkilometer mit mindestens 65 Stundenkilometern unterwegs. Das 30-jährige Opfer, ein Frammersbacher, lag zu diesem Zeitpunkt auf der Straße, wahrscheinlich auf Grund übermäßigen Alkoholkonsums. 1,82 Promille ergab der Alkoholtest.
Der nicht alkoholisierte Angeklagte sah den Mann nicht auf der gerade verlaufenen Straße liegen, erfasste den Körper des 30-Jährigen und überrollte ihn schließlich. Für den Mann kam jede Hilfe zu spät und er verstarb noch an der Unfallstelle.
Für den Angeklagten, den die ganze Angelegenheit sichtbar mitnimmt, ging es in der Verhandlung in erster Linie um das Strafmaß. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Strafbefehl eine hohe Geldstrafe und ein mehrmonatiges Fahrverbot verhängt.
Der Verteidiger des Mannes stellte nun vor allem die enorme Mitschuld des Getöteten, die Unbescholtenheit des Angeklagten und die doch geringe Überschreitung der Geschwindigkeit von "gerade einmal 15 Stundenkilometern" in den Vordergrund. Außerdem verwies er darauf, wie sehr der 27-Jährige seinen Führerschein benötige.
Trotz der Argumente wich die Staatsanwaltschaft nur gering von ihren vorherigen Forderungen ab und forderte eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 35 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot.
Richter Volker Büchs schloss sich eher der Verteidigung an und verurteilte den 27-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 35 Euro, und damit keinem Eintrag ins Führungszeugnis. Von einem Fahrverbot sah er ganz ab. Der Verurteilte muss die Kosten des Verfahrens tragen.
Büchs führte in seiner Begründung an, dass er dem Angeklagten sehr wohl ansehe, wie belastend der Vorfall für ihn auch heute noch sei. Außerdem komme es öfter vor, dass man um 6 Uhr früh die Geschwindigkeit schon mal um einige Stundenkilometer überschreiten würde.