Vor allem seine Vergangenheit war es, die einen 41-Jährigen jetzt vor Gericht wieder eingeholt hat. Zwei Mal war er bereits wegen des Besitzes und Anbaus von Betäubungsmitteln zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Nur weil er anerkannter Cannabispatient ist, einen entsprechenden Ausweis und auch Rezepte besitzt, blieb ihm jetzt beim dritten Mal eine Gefängnisstrafe erspart.
Gemünden