Ein vorläufiger Schlussstrich kann nun unter das Verfahren gegen einen 74-jährigen Mann mit Wohnsitzen in Frankfurt am Main und in einer Gemeinde im Sinngrund gezogen werden. In der dritten Verhandlung am Amtsgericht Gemünden wurde das Verfahren gegen den engagierten Tierschützer gegen eine Zahlung von 1600 Euro vorläufig eingestellt. Gegen zwei Strafbefehle hatte der Mann Widerspruch eingelegt.
Gemünden