Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Main-Spessart
Icon Pfeil nach unten

Karlstadt/Würzburg: Gericht: Livinguard-Masken nicht FFP2-Masken gleichzustellen

Karlstadt/Würzburg

Gericht: Livinguard-Masken nicht FFP2-Masken gleichzustellen

    • |
    • |
    Im September hat Dietholf Schröder (rechts) von Livinguard Deutschland an Wolfgang Weier von Würzburg macht Spaß für den Einzelhandel und die Krankenhäuser in Würzburg Livinguard-Schutzmasken übergeben. Inzwischen gilt jedoch in Bayern eine FFP2-Maskenpflicht.
    Im September hat Dietholf Schröder (rechts) von Livinguard Deutschland an Wolfgang Weier von Würzburg macht Spaß für den Einzelhandel und die Krankenhäuser in Würzburg Livinguard-Schutzmasken übergeben. Inzwischen gilt jedoch in Bayern eine FFP2-Maskenpflicht. Foto: Silvia Gralla

    Den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach hat man über längere Zeit eine Maske des Schweizer Herstellers Livinguard tragen sehen. Auch Abgeordnete anderer Parteien tragen die Masken, die das Coronavirus nicht nur filtern, sondern sogar abtöten sollen, gern. Von Karlstadt (Lkr. Main-Spessart) aus werden sie europaweit vertrieben. Der Hersteller hat jedoch ein Problem: Sie sind nicht FFP2-zertifiziert. Seit der FFP2-Maskenpflicht in Bayern ist der Absatz deshalb massiv zurückgegangen. Ein Karlstadter, der die Masken vertreibt, ist jetzt vor dem Verwaltungsgericht Würzburg mit einem Antrag gescheitert, das Modell "Livinguard Pro Mask" der FFP2-Norm gleichzustellen. Der Beschluss liegt der Redaktion vor.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden