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Geschwister streiten vor Gerichte um Vaters Erbe

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Geschwister streiten vor Gerichte um Vaters Erbe

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    Gemünden (HR) Nicht selten werden Familienstreitigkeiten vor Gericht ausgefochten - allerdings meist in Zivilverfahren. Um einen Familienzwist drehte sich nun ein Strafverfahren, das vor dem Gemündener Amtsgericht verhandelt wurde.

    Der schon seit Jahren andauernde Streit zweier Geschwister um das Erbe des Vaters konnte allerdings nicht beigelegt werden. Im Gegenteil. Nach der Einstellung des Verfahrens wird man sich vermutlich auch weiterhin nur vor dem Richter treffen - dann wieder vor dem Zivilgericht.

    Als "widerlich, peinlich und perfide" hatte eine 35-jährige Frau aus dem Raum Bad Kissingen den eigenen Bruder bezeichnet und diese und ähnliche Worte als Fax im August des vergangenen Jahres in dessen Büro gesandt. In dem Streit hat sie damit nichts erreicht, außer einer Anklage wegen Beleidigung, die von der Staatsanwaltschaft nach Widerspruch gegen den Strafbefehl erhoben wurde.

    Im Sitzungssaal des Amtsgerichts Gemünden saßen sich die beiden unversöhnlich gegenüber. Der 44-jährige Bruder der Angeklagten, von Beruf Rechtsanwalt, trat als Zeuge in dem Verfahren und zugleich als Nebenkläger auf. Mit der Nebenklage hatte er einen Berufskollegen beauftragt. Von diesem hatte er sich auch im Verlauf der familiären Auseinandersetzung, in die noch eine weitere Schwester und die Mutter involviert sind, stets vertreten lassen. Ein Umstand, der offenbar nicht gerade zur Harmonie in der Familie beitrug.

    Hauptstreitpunkt der ganzen Angelegenheit ist das Erbe des verstorbenen Vaters. Und wie Richter Volker Büchs während der Vernehmung und nach Akteneinsicht feststellte, haben sich beide Seiten dabei nichts vergeben. Schon vor der Versendung besagten Faxes war es immer wieder zu Missstimmungen mit gegenseitigem verbalem Schlagabtausch gekommen.

    Das Fax habe sie geschickt, weil "die Mutter geheult hat und fix und fertig war", begründete die Angeklagte ihr Verhalten. Die Mutter hätte den Sohn gebeten, ihr ein wichtiges Familiendokument auszuhändigen. Doch der habe darauf einfach nicht reagiert, rechtfertigte sie sich.

    In der Zeugenvernehmung gab der Bruder zwar an, nicht im Besitz des gefragten Dokumentes zu sein, bestätigte aber den Vorwurf mit den Worten: "Ich reagiere nicht, ich lasse reagieren. Ich gebe alle Informationen an meinen Kollegen, und der verfasst die Schriftsätze."

    Nach Abschluss der Vernehmung sah Richter Büchs die Schuld nicht allein auf Seiten der Angeklagten und stellte mit Zustimmung des Staatsanwaltes und gegen den Willen des Nebenklägers das Verfahren ein. Die Kosten werden der Staatskasse auferlegt.

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