Sterben wird teurer im Markt Remlingen. In seiner jüngsten Gemeinderatssitzung hat das Gremium eine deutliche Erhöhung der Grabnutzungsgebühren beschlossen. Für eine Einzel- und Doppelgrabstätte steigt der Preis für die Nutzungsdauer um das Fünffache, der für Urnenerdgrabstätten um das Dreifache. Die Friedhofssatzung aus dem Jahr 2004 wurde formell angepasst. Mit der Anpassung der Satzung wurde auch die Nutzungsdauer der Grabstätten von 25 Jahren auf 20 Jahre reduziert und die Kosten für die Grabstätten angepasst.
Ein Friedhof soll nicht nur die letzte Ruhestätte der Bürgerinnen und Bürger sein, sondern auch ein Ort der Besinnung und Ruhe, um den Verstorbenen in Würde zu gedenken. Viel Arbeit, die von den Gemeindearbeitern über das Jahr geleistet wird: Bei den jetzigen Grabnutzungsgebühren wurden diese kaum berücksichtigt. Wie die Verwaltung ausführte, wird die Nutzungsgebühr nicht wie die Wasser- oder Kanalgebühr kostendeckend berechnet. Die Unterdeckungen wurden bisher nicht durch Erhöhungen ausgeglichen, sondern vom Markt Remlingen als quasi "gottgewollt" hingenommen und aus den Haushalten getragen.
Mit der Anpassung der Grabnutzungsgebühren wird nach der Kalkulation der Verwaltung eine 80-prozentige Anpassung der anfallenden Kosten erzielt. Für eine Einzelgrabstätte müssen die Remlinger nun 528 Euro, für eine Doppelgrabstätte 1056 Euro und für ein Urnenerdgrab 336 Euro bezahlen.
Prüfung von Alternativen bezüglich hoher Stromkosten
Gemäß der vorliegenden Stromabrechnungen verursacht das Rathaus im historischen Gebäude über 6500 Euro an Stromkosten. Dies sei, so Leikauf, auf die Heizungsanlage (Strom, teilweise Bodenheizung unter Steinboden) zurückzuführen. Hier stellte das Gremium bereits vor einiger Zeit den Antrag, die Heizung von einem Fachmann überprüfen zu lassen und gegebenenfalls alternative Möglichkeiten zu überdenken. Bürgermeister Schumacher bestätigte, dass hier bereits Gespräche geführt wurden. Um sofort Energiekosten zu sparen, wurde die Fußbodenheizung im Saal komplett ausgeschaltet, da diese nur im Dauerbetrieb laufen könne. Des Weiteren hat Schumacher Kontakt mit der Energieagentur Unterfranken zwecks einer Energieberatung aufgenommen.
Unnötige Mehrausgaben beim Hochbehälter durch Fehlplanung
Für besonders viel Unmut sorgte die nach Auffassung des Bauausschusses unzureichende Ausschreibung durch das Ingenieurbüro Arz. Wie Leikauf in seinem Antrag ausführte, beschäftigt sich der Bauausschuss seit Beginn seiner Tätigkeit sehr ausführlich mit den Ausschreibungsunterlagen zum Bau des Hochbehälters. Nach seinen Angaben konnten bereits weit über 50 000 Euro eingespart werden. Als Beispiel führte er eine bereits vorhandene Abwasserleitung an, die vom Ingenieurbüro aber neu geplant wurde. Auch konnten einige Arbeitsschritte herausgenommen werden, da sie vom Bauhof übernommen werden konnten.
Beim letzten Los, dem Notstromaggregat, entdeckte der Bauausschuss, dass ein Schallschutz für ein rund um die Uhr betriebenes Notstromaggregat geplant war – das Notstromaggregat soll aber maximal eine Stunde pro Werktag und tagsüber als Test betrieben werden. Nachts und am Wochenende ausschließlich im Notfall. Ein günstigerer Schallschutz hätte also ausgereicht.
Auf diesen Fehler wurde das Ingenieurbüro rechtzeitig vom Bauausschuss hingewiesen. Allerdings beharrte der planende Ingenieur auf seinem Vorschlag. Die Ausschreibung wurde trotz dieses Wissens von Bürgermeister Schumacher genehmigt und versendet. Im Nachgang bestätigte das Ingenieurbüro, dass der etwas geringere und günstigere Schallschutz ausgereicht hätte. Der Marktgemeinderat bat Schumacher daher, das Planungsbüro darauf hinzuweisen, dass derartige unnötige Planungsfehler zu vermeiden sind.