Aufgrund verschiedener Änderungen in der Rechtsprechung hat der Gemeinderat mit einem einstimmigen Beschluss eine Neufassung der Friedhofssatzung aus dem Jahr 2003 auf den Weg gebracht. Allzu große Neuerungen seien nicht eingetreten, teilte Geschäftsleiter Florian Hoh mit. Die Neufassung orientiert sich in weiten Bereichen am aktuellen Muster des Bayerischen Städte- und Gemeindetages. So sollen Einwohner des Marktes Triefenstein auf dem Friedhof der jeweiligen Ortsteile bestattet werden, in denen sie gelebt haben. Urnen für die Erdbestattung müssen als leicht verrottbarem Material bestehen.
Triefenstein