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MAIN-SPESSART: Grundsatz „Ambulant vor stationär“

MAIN-SPESSART

Grundsatz „Ambulant vor stationär“

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    Das Pflegestärkungsgesetz II stand im Mittelpunkt einer Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft 60+ der SPD zusammen mit der Ortsverband der AWO Marktheidenfeld. Von links: 60+ Vorsitzender Werner Baur, AWO-Vorsitzende Ragnhild Buzcko, Pflegedienstleiterin Dagmar Hindenburg, Kreisvorsitzender Main-Spessart 60+ Wolfgang Geist und stellvertretender Bezirksvorsitzender Harald Schneider.
    Das Pflegestärkungsgesetz II stand im Mittelpunkt einer Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft 60+ der SPD zusammen mit der Ortsverband der AWO Marktheidenfeld. Von links: 60+ Vorsitzender Werner Baur, AWO-Vorsitzende Ragnhild Buzcko, Pflegedienstleiterin Dagmar Hindenburg, Kreisvorsitzender Main-Spessart 60+ Wolfgang Geist und stellvertretender Bezirksvorsitzender Harald Schneider. Foto: Foto: Michaela Baur

    Auf großes Interesse stieß der Vortrag von Dagmar Hindenburg von der Pflegedienstleitung der Arbeiterwohlfahrt in Würzburg über das zweite Pflegestärkungsgesetz bei der AWO Marktheidenfeld und der AG 60+ der SPD, heißt es in einer Pressemitteilung.

    Werner Baur, Vorsitzender der AG 60+ im Unterbezirk Main-Spessart Miltenberg, und Ragnhild Buzcko, die Vorsitzende der AWO Marktheidenfeld, führten in das Thema ein und betonten die Notwendigkeit des Pflegestärkungsgesetzes, dessen dritte Auflage nunmehr bevorsteht.

    „Schon mit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 und der dreistufigen Pflegebedürftigkeit von Senioren hagelte es Kritik an diesem System,“ so Dagmar Hindenburg. Seit Januar 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die Auskunft darüber geben sollen, wie selbstständig jemand ist. Das zweite Pflegestärkungsgesetz folgt dem Grundsatz „Ambulant vor stationär. Grund der Änderung des Gesetzes ist auch die steigende Anzahl von Demenzerkrankungen gewesen, so die Pflegedienstleiterin der AWO. Nach wie vor extrem schwer ist es für die Pflegedienste, gute Fachkräfte in der Pflege zu finden.

    In den Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt gab es keinerlei Probleme mit der neuen gesetzlichen Regelung. Die Bewohner wurden von den Pflegestufen in die Pflegegrade übergeleitet und genossen dabei Bestandsschutz. Nur einige Krankenkassen hätten ihre Aufklärungspflicht nicht ernst genommen und die Versicherten nicht ausreichend oder gar falsch informiert, so die Mitteilung.

    Der stellvertretende Bezirksvorsitzende der AWO Unterfranken, Harald Schneider, führte aus, dass die AWO ihre Beratungspflicht sehr ernst nimmt und den Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite steht.

    Den Ausführungen der Pflegedienstleiterin schloss sich eine lebhafte Diskussion an. Dabei ging es auch um die 125 Euro pro Monat Entlastungsleistungen. Die Referentin wies darauf hin, dass es auch möglich ist, einmalig 4000 Euro für das Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen zu erhalten. Dieser Umstand sei vielen nicht bekannt.

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