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Karlstadt: Grundsteuererklärung: Was, wenn ein Eigentümer vor Abgabe der Erklärung verstorben ist?

Karlstadt

Grundsteuererklärung: Was, wenn ein Eigentümer vor Abgabe der Erklärung verstorben ist?

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    Die Grundsteuererklärung treibt noch immer viele um.
    Die Grundsteuererklärung treibt noch immer viele um. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

    Rund ein Drittel aller bayerischen Grundstückseigentümer muss noch eine Grundsteuerklärung abgeben. Die Frist wurde in Bayern ein weiteres Mal auf Ende April verlängert. Bis zur ersten Frist Ende Oktober waren knapp 40 Prozent der abzugebenden Grundsteuererklärungen bei den Finanzämtern eingegangen.

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