Wird die Corona-Pandemie mit ihren Auswirkungen auf den Einzelhandel das Gesicht der Lohrer Innenstadt verändern? Noch könne man diese Frage nicht beantworten, sagt Angelika Winkler, Vorsitzende der Lohrer Werbegemeinschaft. Entscheidungen seien offenbar noch nicht gefallen. Doch sie wisse von den Inhabern dreier Geschäfte "in 1a-Lage in der Fußgängerzone", dass sie überlegen, in diesem Jahr aufzugeben. "Im Herbst wird sich's zeigen", sagt Winkler.
Von fast allen Inhabern wisse sie, dass sie auf ihre Ersparnisse zurückgreifen, um Miete, Personal oder neue Ware zu finanzieren. Bei der Bestellung der Frühjahrs- und Sommerware seien aufgrund der unklaren Entwicklung der Corona-Lage alle zurückhaltend gewesen, schildert Winkler. Dennoch müssten mitunter höhere sechsstellige Beträge finanziert werden. "Wir müssen dafür entschädigt werden", sagt Winkler über die Ausfälle, die Geschäfte durch die coronabedingte Schließung erleiden. Die versprochenen Hilfen seien jedoch "noch nicht angekommen".
Doch es gibt auch Lichtblicke: Aktionen wie "Click & Collect", bei denen vorbestellte Ware an den Geschäften abgeholt werden kann, hätten onlineaffinen Händlern geholfen, so Winkler. "Perfekt gelaufen" sei die Einführung des neuen "Print@Home-Gutscheins" Anfang Dezember. Diese Gutscheine können kontaktlos über die regionale Internetseite www.mainlokalshop.de gekauft und direkt ausgedruckt werden.
Die Stadt Lohr unterstützt den Start des Print@Home-Gutscheins mit einer Rabattaktion, die noch immer läuft. Konkret übernimmt die Stadt ein Fünftel des Gutscheinwerts. Insgesamt 2500 Euro stellte die Stadt zur Verfügung, womit das Gesamtvolumen der bezuschussten Gutscheine 12 500 Euro umfasst. Der städtische Etat ist zu rund 90 Prozent ausgeschöpft. Es sind also noch Gutscheine mit städtischem Zuschuss im Verkauf.
Nicht alle angemeldet
Jedoch sind längst nicht alle Lohrer Geschäfte für die Print@Home-Gutscheinaktion angemeldet. Auf der Internetseite der Werbegemeinschaft ist zu sehen, dass diese Gutscheine nur in etwas mehr als 20 Geschäften eingelöst werden können. Zum Vergleich: Mit den klassischen Gutscheinen der Werbegemeinschaften kann man in über 80 Geschäften zahlen.
Die Tatsache, dass die Stadt nur für manche Geschäfte gültige Gutscheine bezuschusst, ließ die an diese Redaktion herangetragene Frage aufkommen, ob das zulässig ist. Die Rechtsaufsicht des Landratsamtes erklärt dazu, dass es den Gemeinden im Rahmen der freiwilligen Aufgabenerfüllung generell erlaubt sei, durch eigene Maßnahmen Einfluss auf das örtliche Gewerbe zu nehmen. Mit den 2500 Euro für die Print@Home-Gutscheinaktion wolle die Stadt günstige Rahmenbedingungen für das örtliche Kleingewerbe schaffen. Die Gutscheinaktion sei nicht als einzelne Subventionsmaßnahme an den jeweiligen Gewerbebetrieb zu werten, so das Landratsamt. Auch habe die Stadt keinen Einfluss, welcher der Gewerbebetriebe von dem Zuschuss profitiere. "Insoweit ist die Gutscheinaktion als Mittel der indirekten Wirtschaftsförderung anzusehen, die als kommunale Aufgabe im eigenen Wirkungskreis durchaus zulässig ist", beurteilt die Rechtsaufsicht den Fall.
An Werbegemeinschaft wenden
Angelika Winkler erklärt, dass die Zahl der die Print@Home-Gutscheine akzeptierenden Geschäfte "Woche für Woche" wachse. Sie hofft, dass bis zur Wiedereröffnung des Einzelhandels die Hälfte der Lohrer Geschäfte die zuhause ausgedruckten Gutscheine annimmt. Für die andere Hälfte gäbe es laut Winkler auch eine Lösung: Sollte jemand seinen Print@Home-Gutschein im Geschäft seiner Wahl nicht einlösen können, solle er sich an die Werbegemeinschaft wenden. Dann werde der Print@Home-Gutschein in einen klassischen Gutschein umgetauscht, verspricht Winkler und sagt: "Wir wollen keine Kunden verprellen."
Im Lohrer Rathaus ist man mit der Gutschein-Kampagne mit der Werbegemeinschaft "sehr zufrieden". Das sagt der städtische Pressesprecher Dieter Daus auf Anfrage. Die Aktion habe mit einem Gesamtvolumen von 12 500 Euro den lokalen Handel und die Digitalisierungs-Initiative der Werbegemeinschaft unterstützt. "Beides kommt unserer lokalen Wirtschaft zugute", so Daus. Die Gutscheine seien drei Jahre lang gültig, doch die Stadt appelliere, sie zeitnah einzulösen, "denn nur so kommt das Geld auch schnell in den Kassen der lokalen Geschäfte und Gastronomen", so Daus. joun
Die Print@Home-Gutscheine sind erhältlich über die Internetseite www.mainlokalshop.de unter der Rubrik Gutscheine. Im Warenkorb muss dort der Gutscheincode StadtLohr2020 eingegeben werden. Den Rabatt gibt es für Gutscheine bis maximal 25 Euro., wobei jede Person nur einen Gutschein bezuschussen lassen kann.