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Lohr: 3G in Lohrer Einrichtungen: "Hausrecht" als neue Rechtsgrundlage

Lohr

3G in Lohrer Einrichtungen: "Hausrecht" als neue Rechtsgrundlage

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    Ab Montag, 13. September, gilt für den Zutritt zu städtischen Einrichtungen in Lohr die 3G-Regel unabhängig vom Inzidenzwert im Kreis.
    Ab Montag, 13. September, gilt für den Zutritt zu städtischen Einrichtungen in Lohr die 3G-Regel unabhängig vom Inzidenzwert im Kreis. Foto: Thomas Josef Möhler

    Ab Montag, 13. September, gilt in Lohr für den Zutritt zu städtischen Einrichtungen wie Stadtbibliothek, Volkshochschule, Sing- und Musikschule, Touristinformation und Schulmuseum die 3G-Regel unabhängig vom Inzidenzwert im Landkreis. Die Stadtverwaltung beruft sich dabei auf ihr Hausrecht, was laut Landratsamt keinen Rechtsverstoß darstellt. Das Rathaus selbst ist davon nicht betroffen.

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