Ab Montag, 13. September, gilt in Lohr für den Zutritt zu städtischen Einrichtungen wie Stadtbibliothek, Volkshochschule, Sing- und Musikschule, Touristinformation und Schulmuseum die 3G-Regel unabhängig vom Inzidenzwert im Landkreis. Die Stadtverwaltung beruft sich dabei auf ihr Hausrecht, was laut Landratsamt keinen Rechtsverstoß darstellt. Das Rathaus selbst ist davon nicht betroffen.
Lohr