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Lohr: Hausverbot: Handwerker Matreux darf nicht mehr in den Obi

Lohr

Hausverbot: Handwerker Matreux darf nicht mehr in den Obi

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    Handwerker Georg Matreux aus Rechtenbach möchte in den Obi in Lohr, hat aber aus für ihn nicht nachvollziehbaren Gründen Hausverbot.
    Handwerker Georg Matreux aus Rechtenbach möchte in den Obi in Lohr, hat aber aus für ihn nicht nachvollziehbaren Gründen Hausverbot. Foto: Björn Kohlhepp

    Georg Matreux aus Rechtenbach hat früher für Kunden des Obi-Markts in Lohr Aufträge ausgeführt. Das ist vorbei. Seit Januar hat der 54-Jährige sogar Hausverbot, was für den selbstständigen Handwerker, der vor allem im Raum Lohr Renovierungsarbeiten durchführt, besonders ärgerlich ist. Denn er muss mehrmals die Woche in den Baumarkt und jetzt viele Kilometer weiter nach Frammersbach, meist sogar nach Gemünden oder Marktheidenfeld fahren. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nennt er unbegründet und lächerlich und sieht Differenzen auf persönlicher Ebene als Grund für das Hausverbot. Heute darf er nicht einmal mehr auf den Parkplatz, um seine Frau, die im Obi arbeitet, abzuholen.

    Gut drei Jahre lang wurde Matreux von Obi-Angestellten angerufen oder an Obi-Kunden empfohlen, wenn diese im Markt etwa eine Tür, ein Fenster oder eine Duschwand kauften und sie einbauen lassen wollten. Matreux sagt, er habe auch ein Schriftstück unterschrieben, dass er Aufträge für Obi-Kunden ausführen darf. Alle Kunden, die er so bekam, seien zufrieden gewesen, sagt der gelernte Schreiner.

    Matreux musste über Vorwürfe lachen

    Und jetzt das: Ihm wird auf einmal "geschäftsschädigendes Verhalten" vorgeworfen. Matreux habe, so schreibt der von Obi eingeschaltete Verbandsjurist des Handelsverbands Bayerns in Würzburg, Ralf Jaspert, Obi-Kunden im Markt angesprochen, um mit seinen Diensten zu werben. Im Handwerkerpool sei er nicht hinterlegt. Er habe zudem keine Berechtigung gehabt, Flyer in den Obi-Geschäftsräumen auszulegen. Matreux ärgert, dass er nichts schriftlich hat und fragt sich, was aus dem unterschriebenen Zettel wurde.

    Weiter soll er einen Obi-Mitarbeiter dazu veranlasst haben, ihn an einem Sonntag zu einer Obi-Kundin, für die er Türen einbaute, zu begleiten. Obi selbst äußert sich auf Anfrage nicht zu dem Fall. In Schreiben an Matreux' Anwalt, die der Redaktion vorliegen, weist das Unternehmen die Darstellungen des Rechtenbachers als falsch zurück.

    "Ich musste lachen, als ich das gelesen habe", sagt Matreux zu den Vorwürfen von Obi. Er habe gar keine Zeit, Kunden anzubetteln. "Ich muss doch schaffen." Der Marktleiter habe ihn außerdem selbst aufgefordert, seine Visitenkarten und Flyer im Obi auszulegen, habe ihn mehrfach auch selbst an Kunden vermittelt. Dass ein Obi-Mitarbeiter an einem Sonntag zu einer Kundin gefahren sei, stimme, aber das sei von diesem selbst ausgegangen. Der habe dort eine Schiebetür nachmessen wollen, die laut Matreux zu klein war – wegen eines Fehlers bei Obi.

    Anfangs gutes Verhältnis zum Marktleiter

    Anfangs habe er ein gutes Verhältnis zum Marktleiter gehabt. Er vermutet, diesen habe gestört, dass er ihn wegen persönlicher Differenzen seit etwa einem Jahr ignoriert hat. Als bei einer Kundin eine Schiebetür und bei einer anderen eine Duschkabinentür nicht passte, habe der Marktleiter im Markt und gegenüber den Kunden behauptet, Matreux sei schuld. Dabei sollte er sie ja nur einbauen, sagt dieser. Im Dezember soll dann der Marktleiter seine Visitenkarten einfach weggeworfen haben.

    Die von den nicht passenden Türen betroffenen Kundinnen aus dem Raum Lohr sagen auf Anfrage beide, dass sie die Schuld jeweils bei Obi sehen. Eine Kundin wartet seit acht Monaten auf die richtige Tür. Die Mutter einer Kundin berichtet zudem, der Marktleiter habe sie gefragt, ob er Matreux' Rechnung sehen könne oder ob dieser schwarz gearbeitet habe. Sie habe eine Rechnung, habe sie ihm aber nicht gezeigt, weil sie den Marktleiter nichts angehe, sagt die Frau. Ihr gegenüber habe der Leiter behauptet, der Handwerker habe ein falsches Aufmaß genommen, dabei habe er richtig gemessen, nur die Tür habe nicht gepasst.

    "Wenn ich jemanden nicht in meinen öffentlich zugänglichen Geschäftsräumen dulde, kann ich ein Hausverbot aussprechen, aber nicht willkürlich."

    Dr. Jochen Engert, Rechtsanwalt aus Lohr

    Als sich der Handwerker per Anwalt gegen die seiner Meinung nach rufschädigenden und unwahren Anschuldigungen zur Wehr setzte und Schadensersatz für die weggeworfenen Flyer und Visitenkarten verlangte, bekam er das Hausverbot. Zunächst ohne Begründung mündlich, dann schriftlich vom Verbandsjuristen des Handelsverbands Bayerns.

    Matreux ist jetzt unter Androhung rechtlicher Konsequenzen der Kontakt zu Obi-Mitarbeitern und -Kunden verboten. Er frage sich, ob das auch gegenüber seiner Frau gelte, die im Obi arbeitet und Betriebsrätin ist. An das Hausverbot halte er sich, wobei ihm noch unklar sei, ob er nun nicht einmal auf den Parkplatz fahren dürfe, um seine Frau abzuholen.

    Matreux darf nicht auf den Parkplatz, um seine Frau abzuholen

    Auch das darf er nicht, sagt sein Anwalt Jochen Engert aus Lohr. Engert hat durch Schreiben an Obi Lohr und die Obi-Zentrale vergeblich versucht, wieder einen Weg der Zusammenarbeit zwischen Matreux und Obi zu finden. Zum Hausverbot sagt er: "Wenn ich jemanden nicht in meinen öffentlich zugänglichen Geschäftsräumen dulde, kann ich ein Hausverbot aussprechen, aber nicht willkürlich." Georg Matreux müsste nun gegen die Firma Obi auf Rücknahme des Hausverbots klagen, sagt Engert. Der Handwerker behält sich aufgrund der gravierenden Nachteile durch das für ihn willkürliche Hausverbot diesen Schritt vor.

    Der Obi-Marktleiter wollte sich zu dem Fall und den Vorwürfen nicht äußern, war nur überrascht, dass das die Presse interessiert. Von einem Anruf bei einer Kundin, bei dem er angeblich die Rechnung von Herrn Matreux hätte sehen wollen, wisse er nichts. Auch der Verbandsjurist des Handelsverbands Bayerns und die Obi-Zentrale im nordrhein-westfälischen Wermelskirchen wollten sich gegenüber der Redaktion nicht äußern.

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