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MÜNCHEN: Holzrechte kein Hindernis für Nationalpark

MÜNCHEN

Holzrechte kein Hindernis für Nationalpark

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    ARCHIV - Ein verrotteter Baum liegt am 14.10.2016 im Spessart bei Rohrbrunn (Bayern). (zu dpa «Standortsuche für dritten Nationalpark geht in nächste Runde» vom 09.02.2017) Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit
    ARCHIV - Ein verrotteter Baum liegt am 14.10.2016 im Spessart bei Rohrbrunn (Bayern). (zu dpa «Standortsuche für dritten Nationalpark geht in nächste Runde» vom 09.02.2017) Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit Foto: Karl-Josef Hildenbrand (dpa)

    Die mehr als 150 Jahre alten Holzrechte der Spessartbewohner gelten als eines der größten Hindernisse für einen möglichen Nationalpark in der Region. So war ein von den Bayerischen Staatsforsten beauftragtes Rechtsgutachten des Münchner Verwaltungsrechtlers Josef Geislinger Ende 2016 zu dem Schluss gekommen, dass sich Nationalpark und Holzrechte nicht in Einklang bringen ließen.

    Da angesichts der kritischen Stimmung vor Ort eine freiwillige Vereinbarung mit den Rechte-Inhabern unrealistisch sei, bliebe vor der Einrichtung eines Nationalparks „im Ergebnis nur die Durchführung von Enteignungsverfahren“, hieß es in dem Gutachten. Eine Option, die vor dem Hintergrund des Seehofer-Versprechens, das Schutzgebiet nicht gegen den Willen der betroffenen Bevölkerung durchzusetzen, als politisch völlig ausgeschlossen gilt.

    Holzrechte und Nationalpark in keinem Widerspruch

    Nun kommt allerdings ein von dem Würzburger Uni-Professor und WWF-Ehrenpräsidenten Detlev Drenckhahn beauftragtes Rechtsgutachten des Augsburger Staatsrechtlers Professor Josef Franz Lindner zu dem Schluss, dass die umstrittenen Holzrechte und ein möglicher Nationalpark im Spessart nicht im Widerspruch stünden: „Aufgrund der neuesten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellen die mit der Ausweisung eines Nationalparks zum Schutz der Lebensgrundlagen verbundenen Beschränkungen der Holznutzungsrechte keine entschädigungspflichtige Enteignung dar“, heißt es in dem 16-seitigen Papier, das dieser Redaktion vorliegt. Vielmehr gehe es nur um „Nutzungseinschränkungen“, die von den Rechte-Inhabern „hinzunehmen sind“.

    Holz-Nachfrage stark nachgelassen

    Drenckhahn argumentiert zudem, dass die auf dünnes Oberholz beschränkten Rechte ohnehin kaum noch ausgeübt würden, „weil die Nachfrage nach diesem eher minderwertigen Holz stark nachgelassen hat“. Der Bedarf könne im Staatswald außerhalb der Nationalpark-Kernzone leicht gedeckt werden.

    Die CSU-Staatsregierung will Mitte Juli entscheiden, ob der Spessart als möglicher Standort für einen Nationalpark weiter im Rennen bleibt. Angesichts des zum Teil massiven Widerstands vor Ort gilt dies allerdings als unwahrscheinlich.

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