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ALTFELD: Hundebiss oder Verleumdung?

ALTFELD

Hundebiss oder Verleumdung?

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    Soll mehrfach zugebissen haben: Yarrow, eine junger Weimeraner-Rüde aus Altfeld. Obwohl das Verfahren gegen sein Frauchen Elisabeth Hope Lounsbach eingestellt ist, hat sie mit den Folgen einer – nach ihrer Darstellung ungerechtfertigten – Anzeige zu tun.
    Soll mehrfach zugebissen haben: Yarrow, eine junger Weimeraner-Rüde aus Altfeld. Obwohl das Verfahren gegen sein Frauchen Elisabeth Hope Lounsbach eingestellt ist, hat sie mit den Folgen einer – nach ihrer Darstellung ungerechtfertigten – Anzeige zu tun. Foto: Foto: Roland Pleier

    Elisabeth Hope Lounsbach und Franz Hornung leben in Altfeld und halten zwei Weimeraner. Seit Mitte Mai ist die Hundewelt für das Ehepaar nicht mehr in Ordnung: Eine 23-Jährige, die in Hornungs Mehrparteienhaus eine Wohnung gemietet hatte, erstattete Anzeige. Der neun Monate alte Yarrow habe sie drei- bis viermal in den Bauch gebissen, behauptete sie. Stimmt nicht, sagt Lounsbach und zeigte ihrerseits die 23-Jährige an – wegen Verleumdung.

    Der erste Fall ist für die Staatsanwaltschaft erledigt: Das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ist bereits eingestellt. Das zweite, das wegen Verleumdung, läuft noch. Unabhängig davon hatte die Anzeige der 23-Jährigen äußerst unangenehme Folgen für die beiden Hundehalter. „Das ist eine reine Katastrophe“, klagt Hornung.

    „Von Hund in Bauch gebissen“, war die entsprechende Polizeimeldung Mitte Mai überschrieben. Zum Leidwesen des betroffenen Ehepaars waren sie identifizierbar: Denn im Stadtteil Altfeld sind Lounsbach und Hornung die einzigen, die zwei Exemplare dieses markanten Jagdhundes halten.

    Die beiden Hundehalter werden auf der Straße auf ihre angeblich bissigen Vierbeiner angesprochen. Manche machen einen weiten Bogen um sie, wenn Frauchen oder Herrchen mit diesen Gassi gehen. Prospektverteiler lassen sich nicht mehr in dem Mehrfamilienhaus blicken, der Schornsteinfeger wagt sich nicht mehr aus dem Auto, um eine Rechnung zuzustellen. Hornung und seine Ehefrau erleben dies wie „eine reine Hatz“.

    Sie streiten ab, was ihnen vorgeworfen wird. Sie vermuten, dass die Mieterin die Situation konstruiert habe, um vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen zu werden. Dieser läuft noch bis Jahresende. Bereits vor der Kündigung ihrer bisherigen Wohnung, schildern die beiden Hundehalter die Situation aus ihrer Sicht, habe die 23-Jährige eine andere Wohnung angemietet und diese mittlerweile bezogen.

    Die junge Frau habe bei ihrer Anzeige sogar ein ärztliches Attest vorgelegt, bestätigte die Polizei auf Anfrage. Darin werden laut Lounsbach aber lediglich Schürfwunden und Hämatome bestätigt, „die nicht von unserem Hund stammen können“.

    Bei der Einstellung des Verfahrens habe dies jedoch keine Rolle gespielt, so die Staatsanwaltschaft auf Anfrage. „Nachdem das Tier zuvor keine entsprechenden Verhaltensweisen gezeigt hatte“, so deren Begründung, „war der Vorfall für die Eigentümerin nicht vorhersehbar, was den Vorwurf der Fahrlässigkeit ausschließt.“

    Wesenstest: „Kein Problemhund“

    Als einen „ausgesprochen ruhigen, braven, gut sozialisierten und folgsamen Hund mit solider Grundausbildung“ beschreibt ein Tierarzt den jungen Rüden in einem Gutachten, um das sich Lounsbach freiwillig bemüht. Yarrow habe „zu keinem Zeitpunkt eine gesteigerte Aggression“ gezeigt.

    „Das Schlimme ist,“ ärgert sich Hornung, „dass jeder meint, sich alles erlauben zu können.“ Den Mietstreit fechten mittlerweile Anwälte beider Parteien aus. Die 23-Jährige ließ der Redaktion zwar über die Polizei ihre Handy-Nummer zukommen. Das Telefonat mit ihr allerdings war kurz: Sie erklärte lediglich, sich zu der Sache nicht äußern zu wollen.

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