Eine dichtere Bebauung im Bereich Sonnenstraße/Schöne Aussicht im Gemündener Osten in Richtung Wernfeld erhofft sich die Stadt davon, dass der Stadtrat am Montag den 60 Jahre alten Bebauungsplan für das Viertel aufgehoben hat. "Es gibt keinen Sinn mehr" für die Aufrechterhaltung des Bebauungsplans, sagte Baureferent Peter Interwies dazu. Der Bebauungsplan "Sonnenstraße" galt für das dreieckige Viertel, das von der B26, der Bergstraße und der Schönen Aussicht eingegrenzt wurde.

In dem Bereich sind bis auf drei Grundstücke bisher alle bebaut. Eine Nachverdichtung der Grundstücke sowie die Bebauung eines der unbebauten Grundstücke war aufgrund der bestehenden Festsetzungen nur bedingt beziehungsweise gar nicht möglich. Da eine plankonforme Umsetzung des Bebauungsplans ohnehin nicht möglich gewesen sei und eine Aufhebung keines der Grundstücke in seinem Baurecht einschränke, plädierte die Stadtverwaltung für das Aufheben. Der Stadtrat war einstimmig dafür.
Künftige Beurteilung nach dem Baugesetzbuch, nicht nach dem Bebauungsplan
Ob sich künftige Bauvorhaben in die bestehende Bebauung einfügen, wird somit nach dem Baugesetzbuch beurteilt. Damit orientiere sich vorhandene und künftige Bebauung an dem, was bereits vorhanden ist.
Konkreter Anlass für die Aufhebung war offenbar der geplante Bau eines Wohnhauses auf einer ursprünglich als Wendehammer gedachten, tatsächlich aber als Garten genutzten Fläche in dem Bereich. Interwies führte dazu aus, dass ein Teil der Grundstücke ursprünglich anders, nämlich über Stichstraßen, die von der Sonnenstraße abgehen oder abgehen sollten, hätte erschlossen werden sollen. Die Erschließung von oben über die Sonnenstraße ist etwa für das neue Wohnhaus in der Schönen Aussicht 3b somit nicht mehr nötig.