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Rechtenbach: Rechtenbachs Bürgermeister: Keine höhere Grundsteuer, Sätze bleiben gleich

Rechtenbach

Rechtenbachs Bürgermeister: Keine höhere Grundsteuer, Sätze bleiben gleich

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    "Es gibt keine Erhöhung der Grundsteuer, die Sätze bleiben so wie sie sind", sagte Bürgermeister Christian Lang in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Die Hebesätze werden künftig in einer neuen Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze festgeschrieben.

    Das Gremium kommt somit einer Empfehlung des bayerischen Gemeindetags nach. Die Hintergründe dafür erklärte Kämmerer Günter Henning von der VG Lohr: Die bisherigen Grundsteuerhebesätze verlieren zum 1. Januar 2025 automatisch ihre Gültigkeit, auch wenn diese unverändert beibehalten werden. Bisher erfolgte die Bekanntmachung über die Haushaltssatzung. Da der Haushalt erst im Laufe des Jahres rückwirkend gültig wird, wird künftig die Realsteuerhebesatzsatzung Grundlage für die Hebesätze sein.

    Nach einem Jahr neue Diskussion

    Nach einem Jahr soll diskutiert werden, ob eine Anpassung der Hebesätze im Zuge der Grundsteuerreform notwendig wird. Dann wird ersichtlich, wie viel das neue Grundsteuermodell in die Gemeindekasse spült. Die Grundsteuerreform mit neuem Berechnungsmodell kommt ab 1. Januar 2025 zur Anwendung.

    In der Gemeinde Rechtenbach wurden die Hebesätze für 2025 und die Folgejahre einstimmig für die Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) auf 350 Prozent, für die Grundsteuer B (für Grundstücke) auf 300 Prozent und die Gewerbesteuer auf 350 Prozent festgesetzt und bleiben somit unverändert.

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