Das Bauamt des Landratsamtes Main-Spessart gibt bekannt, dass ab 1. Februar 2024 im Baugenehmigungsverfahren neue Richtsätze zur Baukostenermittlung bei Hochbauten gelten. Die Richtsätze sind im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren als Mindestsätze für die Ermittlung der Baukosten zugrunde zu legen, teilt das Landratsamt Main-Spessart mit. Die letzte Bekanntgabe erfolgte demnach zum 1. Februar 2022. Seitdem seien jedoch die Baukosten um 16,93 Prozent angestiegen, so dass die Richtsätze auf Grundlage des Baupreisindex, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt, fortgeschrieben werden mussten.
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