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WERTHEIM: Insolvenz verschleppt: Zwei Senioren vor Gericht

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Insolvenz verschleppt: Zwei Senioren vor Gericht

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    Wegen Verstoßes gegen die Buchführungspflicht in drei Fällen sowie Insolvenzverschleppung verurteilte das Amtsgericht Wertheim zwei Geschäftsführer einer ehemaligen Firma für Messtechnik in Bestenheid zu Gesamtgeldstrafen. Der 79- und der 77-Jährige, beide jetzt wohnhaft im Main-Spessart-Kreis, müssen jeweils 90 mal 20 Euro zahlen.

    Entgegen der gesetzlichen Verpflichtung hatten sie die Bilanz für 2012 erst 2015 erstellt, 21 Monate verspätet, und für 2013 und 2014 gar nicht. Außerdem unterließen sie es, und das ist das schwerere Delikt, spätestens drei Wochen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Firma Insolvenzantrag zu stellen. Das geschah erst im April 2017, 13 Monate verspätet.

    Das Landgericht Mosbach bestellte einen Gutachter aus Würzburg zur Frage, ob bei der Firma die Voraussetzungen für die Einleitung eines Insolvenzverfahrens bestehen. Der Anwalt entdeckte keine Vermögenswerte, die die Verfahrenskosten hätten decken können.

    Weitere Firma in der Schweiz

    Neben der Wertheimer Firma hatten die Beschuldigten eine weitere in Erfurt, und ein Großteil der Produkte wurde in die USA exportiert, der „Hauptmarkt“. In der Schweiz mit ihrem „freundlichen Gewerbesteuerrecht“ gründete man eine Firma, die den Handel der Produkte aus Deutschland mit den USA abwickelte.

    Wichtigster Grund war, das Haftungsrisiko in den USA zu begrenzen, so der Gutachter in der Verhandlung. Wäre eine große Schadenersatzforderung dort angefallen, hätte das die Schweizer Firma getroffen, und man hätte sie schließen können. Die Firmen in Wertheim und Thüringen wäre zumindest einigermaßen heil davongekommen.

    Unklare Lage

    Der Gutachter sprach in der Verhandlung aber von Intransparenz der Buchhaltung und fehlender Genauigkeit. Die Probleme hätten in 2003 begonnen. Gelder, die die Schweizer Firma durch den Handel eingenommen hatte, wurden nach Deutschland transferiert und hier verbraucht, so der Gutachter. Deren steuerliche Behandlung – „versteckte Gewinnausschüttung“ ja oder nein – sei jahrelang zwischen dem Steuerberater der Firma und den Finanzbehörden strittig gewesen.

    Als 2016 die Finanzgerichte in Thüringen und Baden-Württemberg beziehungsweise der Bundesfinanzhof endgültig zu Lasten der beiden Geschäftsführer entschieden hatten, sei durch immense Steuernachforderungen das Unheil über die Firmen hereingebrochen.

    Die Angeklagten nannten die Angaben des Gutachters zutreffend. Die Firma in Thüringen sei zuerst aufgelöst worden. Man habe eine Auffanggesellschaft gegründet, um die Arbeitsplätze zu erhalten und die Lieferanten so weit wie möglich finanziell zu „bedienen“. Es seien 200 000 Euro gezahlt worden.

    Auch in Thüringen verurteilt

    Wegen der gleichen Delikte wie in Wertheim, begangen bezüglich der Firma in Thüringen, gibt es aus 2017 ein Urteil des Amtsgerichts Erfurt mit Strafen von je 60 mal 15 Euro. Die Beträge sind noch nicht vollständig gezahlt, denn die Angeklagten leben nach eigenen Angaben vom unpfändbaren Teil ihrer Rente.

    Daher bezog das Amtsgericht Wertheim die Erfurter Strafe in sein Urteil ein, und heraus kam die oben genannte Gesamtstrafe. Das bewirkt eine geringere finanzielle Belastung für die Beschuldigten.

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