„Die Untersuchung eines Toten aus der Badewanne ist eine der schwierigsten rechtsmedizinischen Aufgaben überhaupt“, heißt es in dem Artikel „Tod in der Badewanne“, der 1999 in der Fachzeitschrift Notfall + Rettungsmedizin erschien. Wie schwer sich Rechtsmediziner damit tun, zeigt eines der prominentesten Beispiele der jüngeren deutschen Kriminalgeschichte: Bis heute ist nicht völlig klar, ob der Tod des früheren schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Uwe Barschel in der Wanne eines Hotelzimmers in Genf Mord oder Selbstmord war.
KREUZWERTHEIM