Wie Holger Steiger, Pressesprecher des Landratsamtes, auf Nachfrage der Redaktion erklärte, wurde dem Bau der Jagdhütte zugestimmt, weil es sich um ein so genanntes privilegiertes Vorhaben handelt. Als rechtlichen Beleg führt Steiger den § 35 des Baugesetzbuchs an.
WOMBACH