Der 21-Jährige war im vergangenen Jahr denkbar knapp an einer einjährigen Freiheitsstrafe vorbeigekommen. Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Matthias Wienand hatte dem mehrfach vorbestraften jungen Mann eine allerletzte Chance eingeräumt und zu einem besonderen Erziehungsmittel des Jugendstrafrechts gegriffen: der Vorbewährung. Sollte er eine der zahlreichen Bewährungsauflagen nicht erfüllen oder sich auch nur das Geringste zu Schulden kommen lassen, müsse er sofort für ein Jahr hinter Gitter.
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