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Frammersbach: Kanalsanierung schwierige und langwierige Aufgabe

Frammersbach

Kanalsanierung schwierige und langwierige Aufgabe

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    Als "Generationenaufgabe" hat Andreas Rußwurm von der Auktor Ingenieure GmbH die in Frammersbach nötige Sanierung der Abwasserleitungen bezeichnet. Allein für die Behebung der schwersten Schäden müsse die Gemeinde nach seiner Schätzung mindestens sechs Millionen Euro aufbringen.

    Das Ergebnis der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Kamerabefahrungen des Kanalsystems von 2016 in Habichsthal und 2017 bis 2019 in Frammersbach hatte Rußmann im Sommer dem Marktgemeinderat vorgestellt. In der öffentlichen Sitzung am Montag folgte nach genauerer Auswertung eine Priorisierung nach Schadensgröße.

    Auch Hausanschlüsse

    Das Thema bringt laut Rußmann vielerlei Probleme mit sich. Da auch Hausanschlüsse betroffen seien, seien Gespräche mit den Hauseigentümern nötig, was Fingerspitzengefühl erfordere. Manche Schadstellen seien kaum zugänglich, weil überbaut oder bewachsen. Bei manchen Leitungen tritt sowohl Abwasser aus, was das Grundwasser gefährdet, als auch Fremdwasser ein, was die Arbeit der Kläranlage belastet und zu Zuschlägen führt, die die Gemeinde zahlen muss.

    Im günstigsten Fall können Schäden laut Rußwurm durch das Inlineverfahren behoben werden, bei dem ein Schlauch eingezogen wird. In vielen Fällen müsse jedoch mit dem Bagger aufgegraben werden. Vorrangig saniert werden müssen laut Ingenieur Leitungen in der Orber Straße und der Waldschlossstraße und im Langen Acker. Bach- und Grabenverrohrungen sind stark defekt im Bereich Linderbach, Murrental und Hinterdorf sowie ein Schacht im Gewerbegebiet. Fremdwasser müsse reduziert werden in der Orber, Wiesener und Lohrer Straße sowie im Wiesenfurt.

    Förderungen prüfen

    Beim Abarbeiten der Schäden sollen Fördermöglichkeiten geprüft und die Möglichkeit der Zusammenlegung mit anderen erforderlichen Arbeiten wie Straßenbau angestrebt werden. Das Ratsgremium beauftragte die Verwaltung, die Auktor Ingenieure GmbH mit dem Ausarbeiten eines Zeitplans nach Dringlichkeit zu beauftragen und diesen mit dem Landratsamt abzustimmen.

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