Retten Einsatzkräfte kommunaler Feuerwehren Menschen aus brennenden Häusern oder befreien eine verletzte Katze aus einem Kanal, bekommen Städte und Gemeinden für diese Pflichtaufgaben keine Kosten erstattet. Anders verhält es sich, wenn die Wehren zu überfluteten Kellern, brennenden Feldern oder Ölspuren ausrücken. Helfen die Einsatzkräfte freiwillig und verleihen etwa ihr Gerät, können auch diese Kosten zurückgeholt werden. Geregelt werden muss dies in einer Satzung, in der Pauschalsätze festgelegt werden – etwa für Personal, Fahrzeuge, Ausrüstung oder auch Fehlalarme.
Karlstadt