Nachdem im November die Gestaltungssatzung der Karlstadter Altstadt angepasst wurde, liegt die Einzelfallentscheidung bei der Installation von Solarmodulen der Altstadtbewohner allein beim Denkmalschutz. Die CSU bemängelte, dass auch nach Änderung der Satzung viele Menschen im historischen Stadtkern – aber auch in den Siedlungsbereichen – nach wie vor keine Solaranlagen installieren dürfen. Die Partei beantragte bei der Verwaltung zu prüfen, ob Grund- und Hausbesitzer in diesen Gebieten sich alternativ an einer Photovoltaik-Freiflächenanlage beteiligen könnten.
Karlstadt