Wegen der akuten Brandgefahr sind offene Feuer im Stadtgebiet aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und der Abwehr von Gefahren laut einer Pressemitteilung der Stadt Marktheidenfeld ab sofort untersagt. Das Verbot gilt für das gesamte Gemarkungsgebiet der Stadt samt Stadtteilen. Unter dieses Verbot fallen auch Brauchtumsfeuer, offene Holzkohlegrills, Feuerschalen und Böllerschießen. Bei der derzeit anhaltenden Trockenheit besteht für die Region, insbesondere für Wälder, Hecken und Trockenrasen, höchste Brandgefahr. Sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen, wird das Verbot wieder aufgehoben.
Auch für das Gesamtgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim wird ab laut einer Pressemitteilung der VG sofort ein Verbot von offenem Feuer erlassen. Als Ausnahmeregelung ist hier das Grillen innerorts im privatem Bereich erlaubt. Der Grill ist ständig durch eine geeignete Person unter Aufsicht zu halten. Bei starkem Wind darf nicht gegrillt werden. Beim Verlassen des Grills müssen Feuer und Glut vollständig erloschen sein, das heißt die Glut muss bei Bedarf mit Wasser abgelöscht werden.