Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Main-Spessart
Icon Pfeil nach unten
Lohr
Icon Pfeil nach unten

Sendelbach: Kein Tempolimit für querende Kinder am Lohrer Waldkindergarten

Sendelbach

Kein Tempolimit für querende Kinder am Lohrer Waldkindergarten

    • |
    • |
    Der Lohrer Waldkindergarten ist mit dem Versuch gescheitert, die Querung der Staatsstraße 2437 (Steinfelder Straße) auf dem Weg zur oder von der Einrichtung als Gefahrenstelle mit Tempolimit ausschildern zu lassen.
    Der Lohrer Waldkindergarten ist mit dem Versuch gescheitert, die Querung der Staatsstraße 2437 (Steinfelder Straße) auf dem Weg zur oder von der Einrichtung als Gefahrenstelle mit Tempolimit ausschildern zu lassen. Foto: Waldkindergarten Lohr

    Um zum Lohrer Waldkindergarten zu kommen, muss man die Staatsstraße 2437 (Steinfelder Straße) überqueren. Handelt es sich dabei um eine Gefahrenstelle? Der Waldkindergarten ist dieser Meinung, das Landratsamt nicht und hat es deshalb abgelehnt, an der Stelle ein Tempolimit zu verhängen.

    Weil viele Eltern ihre Kinder mit dem Fahrrad in den Waldkindergärten brächten und dabei die Staatsstraße überqueren müssten, hätten sich schon einige Gefahrensituationen ergeben, schreibt Agnes Loschert, die stellvertretende Vorsitzende des Trägervereins, an das Landratsamt. Das Schreiben hat der Verein unserem Medienhaus zur Verfügung gestellt.

    Weil der von Steinfeld her aus dem Wald herabfahrende Verkehr kaum sichtbar sei und die Kinder mit ihren Rädern die Straße nicht so schnell überqueren könnten, hätten bereits einige Autofahrerinnen und Autofahrer stark abbremsen müssen. Deshalb habe der Verein auf einem Privatgrundstück bereits ein Banner aufgehängt, das die Verkehrsteilnehmer auf die querenden Kinder aufmerksam machen solle.

    Laut Landratsamt "unauffällig"

    Zudem befinde sich direkt an der Staatsstraße der Sendelbacher Sportplatz, wohin häufiger Kinder zum Fußballtraining unterwegs seien. Auch viele Spaziergänger nutzten mit ihren Hunden diese Stelle zum Überqueren der Straße, argumentiert Loschert weiter. Deshalb wäre nach Ansicht des Vereins eine Geschwindigkeitsreduzierung die beste Lösung, verbunden mit dem Hinweis, dass hier Kinder die Fahrbahn überquerten.

    Der Streckenabschnitt sei in Hinblick auf Unfallhäufigkeiten "absolut unauffällig", antwortete Andreas Hafenrichter, im Landratsamt für das Verkehrswesen zuständig, in einer E-Mail an den Verein, die ebenfalls der Redaktion vorliegt. Bei Messungen der Polizei seien keine groben Geschwindigkeitsverstöße festgestellt worden. Der Streckenverlauf erst mit einer Links-, dann einer Rechtskurve "bremst den Verkehr [...] deutlich aus".

    Laut Staatlichem Bauamt werde bereits im Sommer 2022 direkt vom neuen Wohngebiet "Südlich der Steinfelder Straße" ein Radweg in Richtung Sportgelände gebaut. Er sehe daher keine Möglichkeit, so Hafenrichter, eine "rechtssichere Geschwindigkeitsbeschränkung anzuordnen". Allerdings werde in jede Fahrtrichtung das Verkehrszeichen 133 (Fußgänger) aufgestellt.

    Auch die Idee des Vereins, privat ein ähnliches Banner, wie es bereits hängt, an einer der Kurven oberhalb der Ausfahrt auf die Staatsstraße aufzustellen, wird vom Landratsamt abgelehnt. Laut Hafenrichter sind Banner außerorts wegen einer möglichen Ablenkungsgefahr grundsätzlich unzulässig.

    Hürden durch Verwaltungsvorschriften

    Die Gebietsverkehrswacht Lohr trete immer für die Temporeduzierung vor sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Seniorenheimen ein, sagte ihre Vorsitzende Silke Reckentin, die Verkehrserzieherin bei der Lohrer Polizei ist. Denn das sei das beste Mittel zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

    Sie wisse aber auch, so Reckentin, wie schwer es sei, die Hürden der Verwaltungsvorschriften zu überwinden, wenn der Kindergarten oder die Schule nicht gerade direkt an einer Straße liege. Die Reaktion des Landratsamts sei daher nachvollziehbar. Die Fußgänger-Schilder seien "schön und gut", aber ob sie viel brächten, bleibe dahingestellt.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden