Die Regelung der Wasserentnahme an der gemeindlichen Entnahmestelle sorgte in der jüngsten Sitzung des Retzstadter Gemeinderats für eine langwierige Diskussion. Letztlich entschied das Gremium, dass die Wasserentnahme nur für ortsansässige Kleingärtner, Landwirte und Winzer zulässig ist. Die Befüllung von Zisternen und Pools ist nicht erlaubt. Für die Entnahme sind ein Euro je Kubikmeter und zusätzlich 25 Euro pro Jahr als Gebühr zu entrichten.
Retzstadt