Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Main-Spessart
Icon Pfeil nach unten
Karlstadt
Icon Pfeil nach unten

Retzstadt: Retzstadt verbietet Wasserentnahme für Pools oder Zisternen an gemeindlicher Entnahmestelle

Retzstadt

Retzstadt verbietet Wasserentnahme für Pools oder Zisternen an gemeindlicher Entnahmestelle

    • |
    • |
    Das Ratsgremium in Retzstadt hat beschlossen, dass die Wasserentnahme an der gemeindlichen Entnahmestelle nur für ortsansässige Kleingärtner, Landwirte und Winzer zulässig ist. 
    Das Ratsgremium in Retzstadt hat beschlossen, dass die Wasserentnahme an der gemeindlichen Entnahmestelle nur für ortsansässige Kleingärtner, Landwirte und Winzer zulässig ist.  Foto: Ernst Schneider

    Die Regelung der Wasserentnahme an der gemeindlichen Entnahmestelle sorgte in der jüngsten Sitzung des Retzstadter Gemeinderats für eine langwierige Diskussion. Letztlich entschied das Gremium, dass die Wasserentnahme nur für ortsansässige Kleingärtner, Landwirte und Winzer zulässig ist. Die Befüllung von Zisternen und Pools ist nicht erlaubt. Für die Entnahme sind ein Euro je Kubikmeter und zusätzlich 25 Euro pro Jahr als Gebühr zu entrichten.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden