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Keine Abspaltung ohne Stadtrat

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Keine Abspaltung ohne Stadtrat

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    Gemünden (MAC) Das Bayerische Innenministerium hat Post vom Arbeitskreis Kommunale Selbstverwaltung (AKS) bekommen, der die Ausgemeindung der Gemündener Stadtteile Seifriedsburg, Schönau, Aschenroth, Neutzenbrunn und Reichenbuch betreibt. "Uns liegt eine Eingabe des Arbeitskreises vor", bestätigt Michael Ziegler, Pressesprecher im Innenministerium.

    Diese Eingabe ist allerdings "kein formaler Akt, sondern nur eine Anfrage", erklärt Ziegler. Das Innenministerium werde dem AKS einen Antwortbrief schreiben, der den Weg zur Ausgemeindung und Gründung einer eigenen Gemeinde erklärt. Der Landtag werde sich mit den Plänen des AKS erst befassen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

    · eine Zweidrittel-Mehrheit im Stadtrat,

    · Mindestgröße der neu zu gründenden Gemeinde von 2000 Einwohnern oder Beitritt zu einer VG,

    · Gründe des öffentlichen Wohls, das heißt "die Erfüllung öffentlicher Aufgaben muss verbessert werden", so Ziegler.

    Mitglieder des Arbeitskreises hatten mehrfach angedeutet, es gebe auch ohne Zustimmung des Stadtrats einen Weg in die Selbstständigkeit. "Das ist schlichtweg falsch", sagt der Pressesprecher des Innenministeriums auf Anfrage der MAIN-POST.

    Einmal pro Legislaturperiode entscheidet der Bayerische Landtag über sämtliche eingereichten Anträge zu Gemeindegründungen und Ausgemeindungen im so genannten Änderungsgesetz. "Wir befinden uns noch in der ersten Hälfte der aktuellen fünfjährigen Legislaturperiode", sagt Ziegler. Es könne also noch etwas dauern, bis das Seifriedsburger Ansinnen im Landtag behandelt werde - falls es die Voraussetzungen überhaupt erfüllt.

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