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Keine Angst vorm Schwarzen Mann

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Keine Angst vorm Schwarzen Mann

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    Schornsteinfeger gehören zu den wenigen Berufen, die quasi von Gesetzes wegen ins Hans kommen. Denn: Gesetze und Verordnungen legen fest, welche Tätigkeiten der Schornsteinfeger in den Häusern ausführt, in welchem Gebiet der selbstständige Bezirksschornsteinfegermeister arbeiten darf und welche Gebühren zu bezahlen sind.

    Michael Vollmuth ist einer von 166 unterfränkischen Bezirkskaminkehrermeistern und betreut mit Unterstützung seines Meisterkollegen Gerd Diehm den "Kehrbezirk Lengfurt 13" - eines von 18 von der Regierung von Unterfranken für die Main-Spessart-Region festgelegten Versorgungsgebieten -, zu dem die Orte Homburg, Lengfurt, Wüstenzell, Holzkirchen, Tiefenthal und Kreuzwertheim gehören.

    Abhängig von der Art der Feuerstelle klingeln Vollmuth und Diehm bis zu viermal im Jahr an den Haustüren. "Kehr- und Überprüfungsordnung" heißt das Papier, in dem der Gesetzgeber die Aufgaben der Bezirkskaminkehrermeister im Rahmen des Schornsteinfegergesetzes festgelegt hat. In diesem Gesetz wird schwarz auf weiß definiert, was alles zum Berufsalltag des Schwarzen Mannes gehört. Die aufgeführten Tätigkeiten haben allesamt mit dem vorbeugenden Brandschutz zu tun, wie Michael Vollmuth, der in Homburg in der Gebsattelstraße 20 seinen Dienstsitz hat, erläutert.

    Zu den vielfältigen Aufgaben des Schornsteinfegers gehören unter anderem das Kehren und Reinigen von Schornsteinen, die regelmäßige Kontrolle von Feuerungsanlagen auf ihren ordnungsgemäßen baulichen Zustand und auf ihren sicheren Betrieb sowie die messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid.

    Michael Vollmuth und sein frischgebackener Meister Diehm, der im Wertheimer Stadtteil Dietenhan zu Hause ist, betreuen in ihrem Kehrbezirk 2411 Kunden. Die Frage, ob es gelegentlich zu Missverständnissen bei der Ankündigung von "Hausbesuchen" kommt, wird von den beiden mit Nein beantwortet. Insgesamt freue man sich über eine "gute Akzeptanz" in der Bevölkerung; nur ganz selten klappe die Terminvereinbarung nicht auf Anhieb.

    Grundsätzlich muss nämlich jeder Bürger, der der "Kehr- und Überprüfungspflicht" unterliegt, dem Kaminkehrer Tür und Tor öffnen und eine Einschränkung der gesetzlich verankerten Unverletzlichkeit der Wohnung akzeptieren. Im Klartext bedeutet dies: Wenn der Schornsteinfeger klingelt, muss er auch ins Haus gelassen werden. Vollmuth und Diehm sind in ihrem Kehrbezirk längst bekannte und gut gelittene Persönlichkeiten. Dies hängt damit zusammen, dass die Bevölkerung den Schornsteinfegern gerne begegnet.

    So erzählen Vollmuth und Diehm, dass sie gelegentlich die Rolle eines "Kummerkasten-Onkels" übernehmen. Vor allem ältere Leute schütten ihnen dann ihr Herz aus und holen einen Rat ein. Sie sehen im "Schlotfeger" eine Vertrauensperson, die einerseits gut zuhören und andererseits wie ein Grab schweigen kann.

    Schornsteinfeger müssen schwindelfrei und körperlich fit sein, wenn sie mit dem Kehrbesen den "Leuten aufs Dach steigen". Nicht weniger gefragt sind geistige Flexibilität und technisches Verständnis für die oft komplexen Zusammenhänge zwischen moderner Heizungstechnik und energiesparenden und umweltschonenden Brennstoffen. In diesem Bereich ist die Rolle des Schonsteinfegers als Energieberater angesiedelt, wenn es um eine Verringerung des Schadstoffausstoßes geht. Vordergründig nennt Michael Vollmuth die Reduzierung von Kohlemonoxid - einem giftigen Gas, das bei einer gestörten Verbrennung entsteht. Immerhin hätten die Schornsteinfeger wesentlich dazu beigetragen, dass der Ausstoß von Kohlenmonoxid in Bayern im vergangenen Jahr um satte 40 000 Tonnen reduziert worden sei.

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